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Frage von Thomas L. •

Frage an Gisela Piltz von Thomas L. bezüglich Verbraucherschutz

Jeden Monat bekomme ich 1-5 Anrufe von "Gewinnbenachrichtigungen".
"... Sie haben bis zu 3000€ oder einen Sachpreis bis zu 3000€ gewonnen ..... Rufern sie 0900.... für 1,99€/Minute an"

Wann werden die Verbraucher endlich vor diesen Betrügern geschützt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lange,

die von Ihnen angesprochene Praxis von Telefonanrufen, bei denen zumeist per Bandansage und unter Hinweis auf eine anzuwählende 0900-Rufnummer vermeintliche Gewinne angepriesen werden, ist sowohl aus wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechlicher, datenschutzrechtlicher wie auch straf- und allgemein zivilrechtlicher Sicht zu beanstanden.

Unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzrechts ist es allein schon bedenklich, dass oftmals ohne Genehmigung des Betroffenen dessen personenbezogene Daten, zu denen auch die Telefonnummer gehört, verwendet werden.

Im Hinblick auf das Telekommunikationsrecht ist der Missbrauch von 0900-Nummern untersagt, weshalb die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit auch bereits mehrere unseriöse Anbieter belangt und die an diese vergebenen Rufnummern mit einer Sperre belegt hat.

Strafrechtlich kann bei derartigen Anrufen der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, der selbstverständlich entsprechend verfolgt werden muss.

Auch zivilrechtliche Ansprüche können gegeben sein, wenn den Betroffenen ein Schaden entstanden ist, z.B. durch Anrufe bei teuren Mehrwertdienstrufnummern.

Gewinnbenachrichtigungen, die vom angeblichen Gewinner einen Anruf bei einer 0900-Nummer verlangen, wo dann auch nur allgemein über Gewinnmöglichkeiten o.ä. informiert wird, verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Geschäftspraxis ist mithin unlauter und unzulässig. So hat auch der Bundesgerichtshof bereits entschieden.

Ich stimme Ihnen zu, dass derartige unlautere Anrufe, die über vermeintliche Gewinne informieren und deren einziger Sinn und Zweck darin liegt, unbedarfte Verbraucherinnen und Verbraucher mittels aleatorischer Anreize zum Anruf einer teuren 0900-Nummer zu verleiten, in jeder Hinsicht belästigend sind.

Gerne werde ich meinen zuständigen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion, insbesondere dem verbraucherpolitischen Sprecher, Herrn Hans-Michael Goldmann MdB, und der rechtspolitsichen Sprecherin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, den Hinweis geben, sich mit der Problematik auch dahingehend zu befassen, ob über das geltende Recht, welches ja bereits einige Möglichkeiten bietet, gegen derartigen Missbrauch vorzugehen, weitere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB