Frage an Gisela Piltz von Paul B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
als Staatsangehörigkeit wird in meinem Personalausweis =deutsch= angegeben. Müsste dort nicht Bundesrepublik Deutschland stehen? Die BRD ist doch der Staat, in dem wir leben.
Würde mich über Ihre Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Biermann
Sehr geehrter Herr Biermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 Personalausweisgesetz ist im Personalausweis die Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Die Eigenschaft als Deutscher ist der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als dem Träger der Staatsgewalt und wird durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Im Grundgesetz wird die „deutsche Staatsangehörigkeit“ in Art. 16 und 116 Grundgesetz (GG) ausdrücklich erwähnt.
Begreift man den rechtlichen Gehalt der Staatsangehörigkeit als Eigenschaft oder als Rechtsverhältnis, so ist es leichter zu verstehen, warum im Personalausweis das Adjektiv „deutsch“ steht und nicht das Land. Durch das Adjektiv „deutsch“ wird das Rechtsverhältnis zum Staat gekennzeichnet, dass das rechtliche Band der Zugehörigkeit, Verbundenheit sowie das Bestehen gegenseitiger Recht und Pflichten beschreibt. Dementsprechend bestimmt Art. 116 GG, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder gleichgestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz