
(...) So sind z.B. die Kosten für die Fahrt zur Arbeit Werbungskosten, die für die Fahrt zum Einkaufen nicht, sie fallen in den Privatbereich. Das Ehrenamt, das ja in der Freizeit ausgeübt wird, gehört steuerlich ebenfalls zum Privatbereich. An diesem Grundprinzip lässt sich leider nichts ändern. (...)