Frage an Gisela Piltz von Wolfram R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
das BMI hat endlich einen Reformentwurf des TSG erstellt.
Ist dieser Entwurf für Sie akzeptabel bzw. wird die Fraktion der FDP zustimmen? Gibt es schon einen Bundestagstermin?
In dem Anschreiben heißt es, dass wegen der Vorgabe der BVerfG das Gesetz bis zum 1.9. verabschiedet werden muss.
Ist es in der Kürze der Zeit überhaupt möglich eventuelle Änderungswünsche seitens der Interessenverbände zu integrieren?
Mit freundlichen Grüssen,
Wolfram Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Transsexuellengesetz.
Ihre Kritik an dem Referentenentwurf des BMI zur Reform des Transsexuellengesetzes sowie zum Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens teile ich in vollem Umfang. Seit Jahren kritisiert die FDP-Bundestagsfraktion die Untätigkeit der Bundesregierung im Bereich des Transsexuellengesetzes. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung mehrere zentrale Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat, hat die Bundesregierung es bisher nicht für notwendig erachtet, eine Reform des Gesetzes vorzunehmen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Gesetz mittlerweile in weiten Teilen verfassungswidrig ist, sah die Bundesregierung keinen Anlass zum Handeln. Jetzt plötzlich soll zum Ende der Wahlperiode ein Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Gremien gepeitscht werden. Dieses Verfahren ist in keiner Weise akzeptabel. Ursprünglich hat die Bundesregierung dem Vernehmen nach tatsächlich die Absicht gehabt, bei der Erarbeitung ihres Referentenentwurfs eine Beteiligung der Verbände nicht vorzusehen. Aufgrund des berechtigten Protests der Betroffenen ist der Entwurf dann den Verbänden zur Kenntnis gegeben worden mit der Bitte um kurzfristige Rückäußerung. Aufgrund der sehr kurz bemessenen Frist ist jedoch eine sachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf nicht möglich. Ebenso wenig wird es der Bundesregierung möglich sein, die Anregungen von Seiten der Betroffenen und Verbände in den Entwurf einzuarbeiten.
Der Entwurf ist bisher in den Fachkreisen auf einhellige Ablehnung gestoßen. Auch aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Es muss bezweifelt werden, ob das Gesetz den Betroffenen tatsächlich entscheidende Vorteile bringt, z. B. die erhofften Verfahrenserleichterungen und Endbürokratisierungsmaßnahmen. Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist besonders unerfreulich, dass der Entwurf weiter an dem Erfordernis der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit festhält. Das gesamte Thema ist zu wichtig und vielschichtig, als es mit Hast und ohne gebotene Sorgfalt durch das Parlament zu hetzen. Ich teile daher Ihre Auffassung, dass es in dieser Wahlperiode nicht mehr zu einer Verabschiedung des Gesetzentwurfs kommen sollte. In diesem Sinne wird sich die FDP-Bundestagsfraktion im weiteren parlamentarischen Verfahren einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB