Frage an Gisela Piltz von Mareike A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pilz,
Meine Frage bezieht sich auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, da sich in einer Seminarsdiskussion zwei Lager in Bezug auf diese Gesetz gebildet haben. Die einen behaupten, dass bei der Speicherung der Daten nur die Verbindungsdaten aufgezeichnet werden; die anderen meinen, dass zum Beispiel bei Telefonanrufen auch alle Gespräche die man führt aufgezeichnet werden.
Könnten Sie mir die konkrete Rechtslage erläutern?
Mit freundlichen Grüßen,
Mareike Ariaans
Sehr geehrte Frau Ariaans,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung, die die FDP-Bundestagsfraktion stets strikt abgelehnt hat und gegen die ich gemeinsam mit anderen Liberalen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht klage.
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsverbindungsdaten für sechs Monate gespeichert, d.h. wann wer mit wem wie lange und bei Mobiltelefonen von wo telefoniert hat oder wer wann wem eine SMS geschickt hat. Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert.
Dennoch stellt die Vorratsdatenspeicherung einen unerträglichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wie auch in die Telekommunikationsfreiheit dar, da Telekommunikationsverbindungsdaten weitreichende Rückschlüsse auf die Person ermöglichen.
Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher weiterhin dafür ein, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und Europa rückgängig zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB