Frage an Gisela Piltz von Markus R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Piltz,
in der "Zeit" musste ich lesen, dass jetzt auch die FDP die Pläne von Familienministerin von der Leyen unterstützt, den Zugang zu Kinderpornoseiten zu blockieren.
Mit der Sperrung der Seiten scheint für die Familienministerin leider alles erledigt zu sein. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass der Grossteil der Seiten, die in anderen Ländern auf den jeweils geheimen Sperrlisten stehen, grösstenteils in Ländern mit geordneter Strafverfolgung wie USA, Kanada und auch Deutschland gehostet werden und dass es über 1 Jahr nach Erstellung der Liste noch Seiten (auch in Deutschland) gibt, die im Netz sind.
Nach Bekanntwerden der Liste Dänemarks haben der Verein Carechild, aber auch einzelne Internetbenutzer in 2 Tagen das erreicht, was den Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU in einem Jahr nicht gelungen ist (oder was sie gar nicht versucht haben), über 20 Seiten mit kinderpornographischem Material sind durch Kontakt mit dem jeweiligen Provider aus dem Netz genommen worden. Man darf sich gar nicht vorstellen, was man erst mit einer Aktion erreicht hätte, die von den einzelnen Exekutiv-Organen durchgeführt worden wäre.
Was hat Sie veranlasst, auf den Zug des blinden Aktionismus aufzuspringen, der bewiesenermaßen erfolgloser ist als ein Abklemmen des Übels an der Wurzel?
Wie sehen Sie die Überwachung, was auf diese Liste kommt und wie man wieder herunterkommt, sollte man unberechtigt darauf zu finden sein?
Wie stehen sie zu der Tatsache, dass diese Liste nicht veröffentlicht werden soll und anscheinend auch keine weiteren Schritte der normalen Strafverfolgung ergriffen werden sollen, um der Täter habhaft zu werden (was wohl in vielen Fällen gelänge)?
mit freundlichen Grüssen
Markus Ritter
Sehr geehrter Herr Ritter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich freue mich, auf diese Weise die Möglichkeit zu einer Klarstellung einer in Teilen missverständlichen Berichterstattung zur Haltung der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den von Ihnen angesprochenen Sperrverfügungen zu erhalten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch, den 18. März 2009, einen Bericht der Bundesregierung zu den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Internet-Providern über einen Vertrag, mit dem sich die Internetwirtschaft zu Sperrungen kinderpornographischer Seiten verpflichten soll, angefordert. Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Bundesregierung für einen erheblichen Grundrechtseingriff einen Weg wählt, der mit dem Wesentlichkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren ist. Grundrechtseinschränkungen bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage. Dies durch Verträge zwischen BKA und Providern umgehen zu wollen, ist rechtsstaatlich höchst fragwürdig.
Die FDP-Fraktion unterstützt die Bundesregierung darin, Kinderpornographie entschieden zu bekämpfen. Um aber über verfassungsgemäße und zur Zielerreichung geeignete Maßnahmen eine ernsthafte Debatte führen zu können, muss die Bundesregierung ihre Vorschläge als Gesetzentwurf einbringen und so eine öffentliche Debatte im Deutschen Bundestag anstoßen. Sofern die Bundesregierung an ihrem Vorhaben, gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt mit Internetsperren vorzugehen, festhält, muss über Fur und Wider sachlich und besonnen beraten werden. Eine Instrumentalisierung in die eine oder andere Richtung verbietet sich bei diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB