Sehr geehrter Herr Gerber,
(...) es wäre aus meiner Sicht sinnvoll, wenn - gerade, weil es eben nicht nur möglich, sondern sogar wünschenswert ist, dass Informationen zugänglich gemacht werden - solche Dokumente wie die zu Auslegungsentscheidungen zum IFG so formuliert würden, dass sie gut verständlich sind. Die Skandalisierung, die damit betrieben wird, wird ja quasi leicht gemacht, wenn Informationen nur für diejenigen in den richtigen Kontext einzuordnen sind, die sich sehr intensiv mit der Materie befasst haben. (...)
(...) Was oder was nicht mit der CDU in bestimmten Bundesländern im Bereich des Möglichen liegt, ist weder pauschal zu beantworten noch bin ich die richtige Ansprechpartnerin, um die Interessen der CDU in diesem Bereich zu beantworten. Im Übrigen gehört zur Koalitionsvereinbarung immer, keine Oppositionsanliegen gegen den Koalitionspartner zu unterstützen, weshalb Ihre Frage zur Unterstützung einer SSW-Initiative im Grunde lautet, warum an einem Informationsfreiheitsgesetz nicht eine Koalition hätte platzen können. Unbeschadet inhaltlicher Auseinandersetzung mit dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf, können Sie sich Ihre Frage vor diesem Hintergrund sicherlich selbst beantworten. (...)
(...) Eine Abfrage von Daten ist dabei selbstverständlich immer nur dann rechtmäßig, wenn sie auch erforderlich ist. Das gilt für die Bestandsdatenauskunft wie überall sonst im Polizeirecht oder in der Strafprozessordnung. Die Tatsache, dass ein gesetzlicher Tatbestand die Möglichkeit zur Abfrage bestimmter Daten eröffnet, bedeutet daher keinesfalls, dass bei jeder Ermittlung von allen Befugnissen zur Datenerhebung Gebrauch gemacht werden kann. (...)
(...) Eine Abfrage von Daten ist dabei selbstverständlich immer nur dann rechtmäßig, wenn sie auch erforderlich ist. Das gilt für die Bestandsdatenauskunft wie überall sonst im Polizeirecht oder in der Strafprozessordnung. (...)