(...) Wie im gesamten deutschen Recht gilt auch in diesem Gesetz, dass Unmögliches nicht verlangt werden kann. Die Provider sind mithin nicht zur Herausgabe von Daten verpflichtet, die sie nicht herausgeben können, da ihnen diese nicht in der verlangten - also für die Sicherheitsbehörden auch nutzbaren - Form vorliegen. Da im Gesetz verankert ist, dass die Sicherheitsbehörden nur Daten herausverlangen können, die sie auch im konkreten Fall rechtmäßig nutzen dürfen, ist den Sicherheitsbehörden schon von vornherein verwehrt Daten zu verlangen, mit denen sie nichts anfangen können. (...)
Frage von Philipp K. • 22.03.2013
Antwort von Gisela Piltz FDP • 22.03.2013
Frage von Rolf G. • 06.02.2013
Antwort ausstehend von Gisela Piltz FDP
Frage von Jörg J. • 29.01.2013
Antwort ausstehend von Gisela Piltz FDP
Frage von Klaus S. • 30.11.2012
Antwort ausstehend von Gisela Piltz FDP
Frage von Martin W. • 28.11.2012
Antwort von Gisela Piltz FDP • 19.12.2012
(...) Abschließend ist festzuhalten, dass die Verlage durch das Leistungsschutzrecht nicht gezwungen werden, ihr Recht auch durchzusetzen. Sie haben nun aber die Möglichkeit, ein Unterlassen zu verlangen, wenn ihre Inhalte gegen den Willen der Verlage mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt werden. (...)
Frage von Charly H. • 27.11.2012
Antwort von Gisela Piltz FDP • 20.12.2012
(...) Für die FDP-Fraktion ist zudem wichtig, dass Asylverfahren möglichst zügig abgeschlossen werden können. Dies ist für alle Beteiligten wichtig, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und vor allem klare Perspektiven zu eröffnen. (...)