
(...) Gerechtigkeit nicht. Auch kann ich keine gesetzliche Diskriminierung eines Ehepartners erkennen, da die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entrichtenden Steuer durch die von Ihnen durch Antrag herbeigeführte Lohnsteuerklassenwahl III und V bestimmt wird. Eine unterschiedlich hohe Besteuerung ist durch Lohnsteuerklassenwahl IV für beide Ehegatten problemlos zu vermeiden. (...)