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Gerda Hasselfeldt
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Frage von Stefan F. •

Frage an Gerda Hasselfeldt von Stefan F. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Hasselfeld,

ich habe eine Frage zur Gleichstellungspolitik.

Zuerst eine kurze Vorbemerkung zu meiner Situation:
Ich bin 27 und arbeite seit einigen Jahren in einer größeren Investentbank. Meine Frau ist ebenfalls 27 und arbeitet als Assistenzärtzin an einer Universitätsklinik in München. Durch die Hochzeit, stellt sich nun das (zugegebenermaßen sehr luxuiöse) Problem, dass meine Frau durch die Steuerklasse 5 praktisch keine monetären Anreize mehr hat, weiter als Ärztin zu praktizieren. Sprich: Nach der Hochzeit erfolgt bei heterogenen Einkommen eine sehr starke Diskriminierung des Ehepartners, mit dem schlechteren Einkommen.

Nun meine Frage an Sie, Frau Hasselberger: Finden Sie es in Ordnung, dass durch die steuerlichen Folgen der Eheschließung einigen hochqualifizierten Menschen (ein Medizinstdudium kostet dem Staat immerhin 150.000 Euro) der Anreiz zu arbeiten fast komplett genommen wird?

Den Schutz der Famlilien finde ich sehr wichtig. Allerdings gehören zu einer Familie im klassischen Sinne Vater, Mutter und Kind(er). Ich möchte bitte nicht die Frage aufwerfen, ob es auch zwei gleichgeschlechtliche Elternteile sein dürfen, sondern was passiert, wenn keine Kinder vorhanden sind. Sind diese Partnerschaften schützenswerter, als eine klassische Familie, die nicht verheiratet ist?

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage

Mit besten Grüßen
Stefan Frankenberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frankenberger,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch vom 5. Januar 2013 zum Thema Lohnsteuerklassenwahl. Leider kann ich diese nicht vollständig nachvollziehen.

Ehegatten können für den monatlichen Lohnsteuerabzug grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob man eine Aufteilung nach Steuerklasse III und V vornehmen möchte. Die von Ihnen und Ihrer hochqualifizierten Frau nach der Heirat gewählte Kombination der Steuerklassen III und V führt in der Tat dazu, dass das Einkommen Ihrer Ehefrau in Steuerklasse V höher besteuert wird als zuvor in Steuerklasse I. Dies liegt u.a. daran, dass der Grundfreibetrag in der Steuer¬klasse V nicht gewährt wird und als Ausgleich in der Steuerklasse III der doppelte Grundfreibetrag zu Grunde gelegt wird. Dadurch sinkt die Besteuerung Ihres Einkommens und die Besteuerung des Einkommens Ihrer Frau steigt an. Es steht Ihnen jedoch vollständig frei, jeweils die Steuerklasse IV zu wählen. Damit würden Sie in etwa wie vor Ihrer Eheschließung besteuert; d.h. das Einkommen Ihrer Ehefrau würde beim monatlichen Lohnsteuerabzug nicht höher belastet.

Aufgrund dieser freien Wahlmöglichkeit stellt sich für mich die von Ihnen aufgeworfene Frage der Gleichstellung bzw. Gerechtigkeit nicht. Auch kann ich keine gesetzliche Diskriminierung eines Ehepartners erkennen, da die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entrichtenden Steuer durch die von Ihnen durch Antrag herbeigeführte Lohnsteuerklassenwahl III und V bestimmt wird. Eine unterschiedlich hohe Besteuerung ist durch Lohnsteuerklassenwahl IV für beide Ehegatten problemlos zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB