Frage von Werner P. • 26.03.2014
Antwort von Georg Kippels CDU • 15.08.2014
(...) wenn Sie künftig Ihre Rente in voller Höhe erhalten, gilt eine Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450 € im Monat. Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritte wird Ihnen eine individuelle Teilrente angerechnet. (...)