Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) unternimmt große Anstrengungen, um diese Wissenslücken zu schließen und die Versorgungssituation von Betroffenen zu verbessern.
Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz besteht daher kein Anlass, die Strafverfolgungspraxis im Hinblick auf den unerlaubten Umgang mit Cannabis zu ändern.
Wir sollten die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbandsklagen als Chance begreifen und dafür nutzen, das System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland insgesamt neu auszutarieren.
Generell gilt, dass wir die Entwicklung der Pandemie stets eng im Blick behalten und die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligen entsprechend anpassen.
Soweit Sie Kritik an der Dauer des konkreten Verfahrens äußern, möchte ich darauf hinweisen, dass die Durchführung des Verfahrens und Entscheidungen in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ausschließlich den zuständigen Gerichten obliegen.
Die verwendete wissenschaftliche Auswertungsmethode wurde vom LGL immer transparent ausgewiesen, fundiert erläutert und gut begründet.