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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Stefan H. •

Sehr geehrter Herr Eisenreich, gehören normal nicht alle Beteiligten eines versuchten Vergehens bestraft? Gleichstellungsrecht

Zum einen müsste die 15. Auflage des Infektionsschutzgesetz eigentlich nicht umgehend nach der Erstellung wieder für rechtmäßig ungültig erklärt werden, da sie augf Grund gefälschter Statistiken des LGL von Herrn Ministerpräsidenten Söder begründet und genehmigt worden ist.(https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-dem-plenum/07122021-aktuelle-stunde-fdp-fraktion-corona-falsche-zahlen-beschaedigtes-vertrauen-aufklaeren-statt-wegducken/) Vor Allem, wenn es um Grundgesetzinschränkungen geht... Da Herr Söder auch noch dazu davor über die falschen Daten der Statistiken informiert wurde. Zum anderen, da Herr Holetschek als Oberhaupt des Ministerium für Landwirtschaft, Gesundheit und Lebensmittel (LGL) gerade steht. Sollten er und Herr Söder aus Erachten des Justizsystems und des Grundgesetzes von ihren Ämtern zurück treten und ein Bußgeld auferlegt bekommen. Das wäre doch eher juristisch und von Gesetzes Wegen rechtens, oder?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworte.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich basierend auf seiner fachlichen Expertise für ein statistisches Auswertungsverfahren entschieden. Wie in allen Bereichen der Wissenschaft kann über statistische Auswertungsverfahren fachlich diskutiert werden. Die verwendete wissenschaftliche Auswertungsmethode wurde vom LGL immer transparent ausgewiesen, fundiert erläutert und gut begründet.

Zudem basieren die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie immer auf der Betrachtung der Gesamtsituation und einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter, bei der insbesondere die Belegung der Intensivbetten (Hospitalisierungsinzidenz) ein wichtiger Wegweiser ist. Es ist erfreulich, dass die anhaltende stabile Infektionslage und die beherrschbare Situation in den Krankenhäusern es uns derzeit erlaubt, die Corona-Maßnahmen deutlich zu lockern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Eisenreich

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