Sehr geehrter Herr Humplick,
ich danke Ihnen für Ihre erneute Frage. Meine Antwort bezog sich genau auf Ihre letzte Frage. Äpfel und Birnen lassen sich nicht vergleichen.
Sehr geehrter Herr Humplick,
ich danke Ihnen für Ihre erneute Frage. Meine Antwort bezog sich genau auf Ihre letzte Frage. Äpfel und Birnen lassen sich nicht vergleichen.
(...) Ihr Grundanliegen, nämlich eine strenge staatliche Börsenaufsicht und ein Schutz der Anlegerinnen und Anleger, teile ich durchaus. Diese Aufsicht existiert in Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. (...)
(...) Es dürfte jedem Menschen klar sein, dass hier etwas geschehen muss, um dieses System funktionsfähig zu halten. Ich halte die gesetzliche Rentenversicherung, in der Generationen für Generationen einstehen und auch die versorgt werden, die in jungen Jahren die Hilfe der Solidargemeinschaft benötigen für einen starken Beitrag für soziale Gerechtigkeit. Diese Prinzipien zeichnen einen funktionierenden Sozialstaat aus. (...)
(...) Die SPD fordert, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die persönliche Haftung der Aufsichtsräte bei unangemessener Vergütungsfestsetzung zu schaffen und den Ausübungszeitraum bei Aktienoptionen von mindestens zwei auf mindestens drei Jahre oder mehr zu verlängern. Die Verantwortung für Vorstandsvergütungen ist dem Aufsichtsrat insgesamt zu übertragen und nicht einem Ausschuss vorzubehalten. (...)
(...) Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz werden wir einen ersten Schritt aus der Krise tun, der dazugehörige Fonds wird hauptsächlich über Bürgschaften, aber auch Rekapitalisierung und Risikoübernahme Vertrauen im Markt wieder herstellen. Diese Hilfen sind aber an ganz klare Bedingungen und Auflagen für Banken und Manager gebunden. (...)
(...) Alleiniger Gesellschafter in der Firma ist jedoch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Außerdem wickelt sie ihre Geld- und Kapitalmarktgeschäfte ausschließlich im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland (oder ihrer Sondervermögen) ab. Somit ist allein der Staat der haftende Gesellschafter, er kontrolliert das Unternehmen und ihm allein fließen die Gewinne zu. (...)