Frage an Gabriele Frechen von Peter H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Frechen,
eine Frage zu den Geldgeschenken an die Banken:
Ist es Aufgabe des Steuerzahlers Spitzengehälter der Banker zu finanzieren oder sollten die Gelder nicht mit der Auflage verbunden werden, die Gehälter der Mitarbeiter (inkl. aller Boni) zu deckeln?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hauser
Sehr geehrter Herr Hauser,
wie Sie zwischenzeitlich sicher selber wissen, sind die Finanzinstitute und deren Manager an strenge Auflagen gebunden, wenn sie die Hilfen des Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch nehmen. Es gilt der Grundsatz: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Den Banken wird also nichts geschenkt. Banken, die zum Beispiel Bürgschaften in Anspruch nehmen, müssen dafür natürlich die banküblichen Gebühren zahlen. Auch die Eigenkapitalmittel gibt es nicht geschenkt. Der Staat erhält im Gegenzug von den Banken Aktien oder andere Wertpapiere, die später wieder verkauft werden. Auch Dividenden an Aktionäre dürfen in dieser Zeit nicht ausgeschüttet werden. Ebenso wird die Unterstützung an klare Auflagen bei den Managergehältern geknüpft. Die Gehälter ihrer Manager müssen auf maximal 500.000 Euro pro Jahr begrenzt werden. Außerdem wird den Banken vorgeschrieben, keine Bonifikationen und freiwilligen Abfindungen an Manager zu zahlen, solange staatliche Hilfe fließt.
Darüber hinaus fordert die SPD, die Vergütung von Vorständen und Managern künftig neuen Regelungen zu unterworfen. Die Bezahlung von Managern hat sich in den letzten Jahren von der Entwicklung der übrigen Gehälter abgekoppelt. Das hat nicht nur zu einem Gerechtigkeitsdefizit geführt, sondern auch zu falschen Vergütungsanreizen. Dies war für die jetzige Finanzmarktkrise mit ursächlich. Es ist Aufgabe der Aufsichtsräte, auf die Angemessenheit der Vorstandsgehälter zu achten. Dieser Verantwortung scheint man nicht immer gerecht geworden zu sein. Vergütungssysteme wie z.B. Boni oder Tantiemen, die nur zu kurzfristigem Gewinn des Unternehmens motivieren, aber auch Aktienoptionen und andere kurzfristige Renditeinteressen begünstigende Vergütungselemente müssen stark eingeschränkt werden. Dazu schlägt die SPD vor, das Kriterium der „Angemessenheit“ in § 87 Aktiengesetz zu konkretisieren.
Die SPD fordert, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für die persönliche Haftung der Aufsichtsräte bei unangemessener Vergütungsfestsetzung zu schaffen und den Ausübungszeitraum bei Aktienoptionen von mindestens zwei auf mindestens drei Jahre oder mehr zu verlängern. Die Verantwortung für Vorstandsvergütungen ist dem Aufsichtsrat insgesamt zu übertragen und nicht einem Ausschuss vorzubehalten. Die Verpflichtung zur Offenlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist zu konkretisieren, insbesondere im Hinblick auf Abfindungen und Ruhegelder.
In der Krise der Finanzmärkte besteht auch eine Chance. Endlich steht das Fenster offen, um eine internationale Regulierung des Finanzmarktes hinzubekommen und den Kapitalismus etwas einzudämmen. Hierzu hat die SPD unter Führung von Finanzminister Steinbrück ein Konzept erarbeitet. Unsere Antwort lautet: Wir brauchen eine neue Balance von Markt und Staat. Wir brauchen zuallererst eine stärkere Regulierung der globalen Finanzmärkte. Wenn Sie hier an ausführlichen Informationen interessiert sind, empfehle ich Ihnen folgenden Link:
http://www.spd.de/show/1760006/271008_abschlussbericht_finanzen.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen MdB