
(...) Wenn die (Stief) Eltern im Erbfall entscheiden, ihre (Stief) Kinder wie leibliche oder Adoptivkinder zu behandeln, haben sie dafür sicher einen guten Grund. Ich finde es, wie schon geschrieben, richtig, dass dann auch das Erbschaftssteuerrecht alle Kinder gleich behandelt. Der Schutz von Eltern und Kindern bezieht sich auf die vertikale Beziehung, nicht auf die horizontale. (...)