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Gabriele Frechen
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Frage von Helmut L. •

Frage an Gabriele Frechen von Helmut L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

nach dem Entwurf des Erbschaftssteuerreformgesetzes sind Stiefkinder leiblichen Kindern und Adoptivkindern gleichgestellt. Sie erhalten wie diese einen Freibetrag i.H. von 400.000,-€ und unterliegen darüber hinaus einem Steuersatz i.H.v lediglich 7%.

Geschwister, die oft ein Leben gemeinsam verbracht haben, erhalten dagegen nur einen Freibetrag i.H.von 20.000,-€ und unterliegen darüberhinaus einem Steuersatz i.H. v. 30%.

Teilen Sie die Auffassung, dass die Vorzugsbehandlung von Stiefkindern nicht gerechtfertigt ist und Geschwister zumindest nicht schlechter als Stiefkinder besteuert werden dürften?

Teilen Sie die Auffassung, dass eine Angleichung der Besteuerung von Stiefkindern und Geschwistern ohne Belastung des Gesamtaufkommens durch eine Absenkung der Freibeträge (Anhebung der Steuersätze) für Stiefkinder und eine Anhebung der Freibeträge (Absenkung der Steuersätze) für Geschwister herbeigeführt werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen

H.Ley

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Antwort von
SPD

Sehr geerhter Herr Ley,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten werde. Nein, ich teile Ihre Auffassung nicht, dass Stiefkinder erbschaftsteuerlich schlechter gestellt werden sollen als Adoptivkinder oder leibliche Kinder. Ich bin sehr glücklich darüber, dass die Zeit, in der Stiefkinder wie Stiefkinder von Ihren Stiefmüttern oder Stiefvätern behandelt wurden, vorbei ist, und Kinder, die in einer Familie aufwachsen, einfach nur Kinder sein dürfen.
Die böse Stiefmutter gehört ins Märchen, nicht in das Aufwachsen und Leben von Kindern. Wie bisher auch, sind Kinder und Ehegatten in der Steuerklasse I. Daran hat sich nichts geändert. Geschwister gehörten immer in die Steuerklasse II und wurden nie wie Ehegatten oder Kinder behandelt. Ich halte das auch für richtig. Kinder und Eltern sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet und berechtigt. Auf Geschwister trifft das nicht zu. Deshalb verdient die Kernfamilie eine besondere Berücksichtigung.
Natürlich wäre rein rechnerisch eine andere Verteilung der Freibeträge möglich gewesen. Wir, die Vertreter der SPD- Seite hatten den Kollegen der CDU/CSU ein Angebot gemacht, wie man Geschwister besser stellen kann. Leider sind diese nicht darauf eingegangen. Nachzulesen im Protokoll der Bundestagsdebatte von gestern. Eine Umverteilung in Ihrem Sinne, hätte ich nicht mitgemacht.

Mit freundichen Grüßen
Gabi Frechen