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Frage von Dr. Jens J. •

Frage an Gabriele Frechen von Dr. Jens J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

haben Sie in der Partei und im Ausschuss einmal in Betracht gezogen, die Erbschaftssteuer abzuschaffen und stattdessen die Grunderwerbsteuer auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, also auch auf die Schenkung und die Erbschaft und auch dann, wenn Kinder etwas erhalten?

Dies würde zu einer breiten Besteuerung führen, die aber bei Steuersätzen zwischen 3,5 und 4,5% sehr moderat ausfiele. Das Steueraufkommen würde vermutlich gegenüber heute sogar steigen, Schlupflöcher wären geschlossen, die Ergebnisse gerechter - und dennoch würde ein Großteil der Erben steuerfrei bleiben, weil gar kein Grundvermögen vererbt oder verschenkt würde. Der Verwaltungsaufwand würde dramatisch sinken.

Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten des bestehenden Systems der beiden Steuerarten würden abgeschafft. Zum Beispiel:

Warum zahlt derjenige keine Grunderwerbsteuer, der vom vermögenden Vater kauft, während derjenige, der einen nicht vermögenden Vater ohne Haus hat, beim Kauf auf dem freien Markt die Steuer zahlen muss?

Warum muss derjenige, der sich sein Haus selbst erarbeitet und das Finanzierungsdarlehen über 20 Jahre abbezahlt, die Grunderwerbsteuer zahlen, während derjenige, der ein Haus erbt oder von den Eltern geschenkt bekommt, gar keine Steuer zahlen soll?

Warum nehmen wir demjenigen, der etwa seinem besten Freund € 90.000 schenken will, zusätzlich € 30.000 an Schenkungssteuer ab (nach den geplanten Neuregelungen)? Diese Steuer zahlt ja nicht der Empfänger, sondern der Schenker? Die trifft nicht etwa nur die vermögenden Erblasser/Schenker, sondern jeden.

Alle diese Probleme ließen sich leicht lösen:

Schenkungssteuer weg, Grunderwerbsteuer für alle (außer Ehegatten und Lebenspartner).

Diese Alternative habe ich bisher in der öffentlichen Diskussion nicht vernommen. Sie trifft aber bei allen auf Zustimmung, die ich im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit dazu befragt habe. Wäre das nicht eine Lösung, der alle Parteien zustimmen könnten?

Ihr
Dr. Jens Jeep, Notar in Hamburg

Portrait von Gabriele Frechen
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Jeep,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich genre beantworten werde.
Nein, wir haben noch nicht darüber gesprochen und ich denke, das hat zwei Gründe:
Zum einen wollen wir gerade, dass selbstgenutzes Eigentum, um es mit Franz Müntefering zu sagen: Omas klein Häuschen, steuerfrei in der Familie weiter vererbt werden kann. Ehegatten bauen und sparen gemeinsam für das Familienheim, oft unter erheblichen Anstrengungen. Das geht auch an den Kindern nicht spurlos vorbei. Sie dürfen mich in diesem Punkt gerne als Sozialromantikerin bezeichnen, aber diese Menschen liegen mir sehr am Herzen. Diese Häuser sollen in der Familie bleiben, ohne dass dafür Steuern zu zahlen sind.
Zum anderen gibt es erhebliches anderes Vermögen, z.B. Aktien, Barvermögen, Betriebe und vieles mehr. Die blieben nach Ihrem Modell völlig steuerfrei, egal wie hoch das Vermögen ist, da darauf keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen ist. Das kann nicht angehen.
Sie kennen den Begriff des leistungslosen Vermögenszuwachses. Deshalb zahlt der Freund Schenkungssteuer, wenn er etwas geschenkt bekommt. Der Schenker bezahlt nur im Ausnahmefall. Je näher jemand verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Das halte ich für richtig und es wird auch der Normalfall sein. Familienmitglieder, die sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind und zu Unterhalt berechtigt sind, sind etwas anderes als lose Freundschaften. Dem tragen wir Rechnung.

Herzliche Grüße aus Berlin
Ihre
Gabi Frechen