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Gabriele Frechen
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Frage von Florian P. •

Frage an Gabriele Frechen von Florian P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

der Presse ist zu entnehmen, dass die SPD eine Nachbesserung bei der Abgeltungssteuer für langfristige Fondsparer u.a. mit dem Hinweis abgelehnt hat, eine Ausnahme sei nicht nötig, da bereits über die Riesterrente eine entsprechende Förderung möglich sei.

Ich bin Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Daher ist für mich eine staatlich geförderte Riesterrente nicht möglich. Die sog. Rüruprente hat Nachteile, so dass sie für mich nicht attraktiv ist.

Warum werden die Bürger in ihrer persönlichen Entscheidung bezüglich ihrer privaten Altersabsicherung auf die oft teureren und unflexibleren Lebensversicherungen gedrängt? Warum ist eine Regelung, dass z.B. gestaffelt nach Haltedauer auch Erträge aus Fondsparplänen einer vergleichbaren Behandlung unterliegen, in den Augen der SPD nicht möglich? Will die SPD die private Altersvorsorge stärken oder der Versicherungsbranche Kunden zutreiben?

Vielen Dank für Ihre Erläuterung

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pollmann,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworten werde:

1. "Rürup hat Nachteile" reicht als Aussage, die ich beantworten kann nicht aus.
Riester hat auch Nachteile, bzw. wurde die niedrige Rendite früher als Nachteil ins Feld geführt. Viele, die heute ihre Altersversorgung am Geldmarkt mit den versprochenen höheren Renditen verloren haben, wären froh, sie hätten sich für Riester mit nierdriger Renditen und mehr Sicherheit entschieden.

2. Für mich und ich glaube das gilt für die meisten Menschen, besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Fondssparplan und einer Lebensversicherung. Mit dem ersten Beitrag zur Lebensversicherung wird der Todesfall oder die Invalidität incl. der Hinterbliebenenversicherung abgesichert. Mit dem ersten Betrag in einen Fondssparplan haben Sie - wenn überhaupt - einen Anspruch auf die erste Rate. Ehegatten und Kinder und man selbst bei Invalidität steht ohne jede Absicherung da.
Das macht für mich den Unterschied. Es gibt keinen Risikoschutz. Der Fondssparplan ist nichts anderes als ein normales Sparbuch unter anderen Bedingungen. Beide kann man auflösen wann und wie man will. Das ist ja in Ordnung, das ist auch gut so. Ich will niemand vorschreiben, wie er sein Geld anlegt. Aber ich kann sehr wohl entscheiden, was steuerlich gefördert wird. Und da steht für mich eben der Risikoschutz ganz oben an.
Das Einfamilienhaus kann man aus der ersten Rate an den Fonds nicht ablösen, wenn ein Ehegatte stirbt oder zum Invaliden wird; da bleibt oft nur der Auszug und der Verkauf. Mit einer Lebensversicherung kann man diesen Fall mit der ersten Rate absichern, dass die Familie eben nicht plötzlich auf der Straße steht. Das ist für mich ein ganz zentraler Unterschied.
Aber ich weiß, dass Fonds im Moment eine sehr - vorsichtig ausgedrückt - offensive Lobbyarbeit machen, um die steuerliche Gleichstellung zu erreichen. Deshalb verweise ich Alle, die mir diese Frage in der Hoffung "viel hilft viel" auf dieser Seite noch stellen wollen auf diese eine Antwort.

Ich hoffe, Sie können meine Argumente verstehen.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen