Frage von abdulhamit s. •

Warum wird der Einbürgerungsantrag von Gründer:innen mit Gründungszuschuss nicht positiv bewertet.

Sehr geehrter Frau Heinrich

während meines Bezugs von ALG I habe ich online die Einbürgerung beantragt. Kurz vor meinem Termin im Bürgeramt habe ich ein Unternehmen mit Gründungszuschuss gegründet mit dem Ziel, unabhängig zu werden und Steuern zu zahlen.

Beim heutigen Termin wurde mir gesagt, dass ich meinen Antrag zurückziehen muss und erst nach zwei Jahren mit Steuererklärungen erneut stellen darf. Wäre ich bei ALG I geblieben, wäre mein Antrag weiterbearbeitet worden obwohl mir nur noch 6 Monate ALG I zustanden. Den Gründungszuschuss erhalte ich nun ebenfalls für 6 Monate, in gleicher Höhe aber mit Eigeninitiative und Risiko.

Ich empfinde es als ungerecht, dass unternehmerisches Engagement in der Einbürgerungspraxis zum Nachteil wird.

Wie steht Ihre Partei dazu? Gibt es Überlegungen, das Verfahren für Selbstständige fairer zu gestalten? Und können Sie mir einen Weg aufzeigen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann?

Vielen Dank im Voraus.

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Gabriela Heinrich
SPD