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Gabriela Heinrich
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Frage von Mario H. •

Wie können Wartezeiten für Psychotherapie reduziert werden ? erleichtert werden dass Psychisch Behinderte angemessene Pflegestufen und Schwerbehindertenausweise bekommen ohne abgewimmelt zu werden ?

Sehr geehrte Frau Heinrich, ich möchte jetzt nochmal vor der Wahl die Antworten der Parteien vergleichen
https://youtu.be/s6vrPsB2wPY?si=5KTQzFpby0HdXKUM unter diesem Linke habe ich eine Dokumentation über mein Leben gemacht.

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Sehr geehrter Herr H.,

die Zahl der Psychotherapeuten ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, wie auch das Interesse an einem Psychologie-Studium. Das Problem: Der Bedarf an Psychotherapie in Deutschland wächst noch schneller und hat sich in den letzten 20 Jahren nahezu verdoppelt. 

Um das Interesse am Beruf noch stärker zu fördern, hatten wir bereits in der Großen Koalition eine grundlegende Reform der Psychotherapeutenausbildung im Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wollten wir in der Ampel daran anknüpfen und die Versorgung deutlich verbessern. Das Gesetz, das auch von der BundesPsychotherapeuten-Kammer grundsätzlich unterstützt wurde, konnte wegen der vorgezogenen Neuwahl leider nicht mehr vollumfänglich umgesetzt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte es aber zumindest noch geschafft, über eine Verordnung Verbesserungen für schwer psychisch Kranken sicherzustellen. Um in dringenden Fällen schnelle Hilfe und den Zugang zu gewährleisten, hatten wir zudem bereits die Terminservicestellen eingeführt. Ich werde mich mit der SPD dafür einsetzen, dass wir das Gesetz zugunsten der besseren psychotherapeutischen Versorgung in der kommenden Wahlperiode schnell wiederbeleben.

Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen berücksichtigen wir seit der Pflegereform 2017 mit den neuen Pflegegraden auch in der Pflegeversicherung. Dafür hatte sich die SPD eingesetzt, denn zuvor gab es eine Unterstützung durch die Pflegeversicherung nur bei körperlichen Leiden. Der konkrete Pflegegrad ist letztlich davon abhängig, was ein Mensch noch selbst machen kann und was nicht. Die konkrete Einordnung erfolgt nach einer entsprechenden Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden, ist es möglich, Widerspruch einzulegen oder auch zu klagen. 

Ähnlich ist das gelagert, wenn man mit einer Entscheidung über einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis nicht einverstanden ist. Hier sind letztlich die Bundesländer zuständig

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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