(...) Dieser Satz ist nicht nur eine wichtige Grundlage für Paulus‘ Haltung im Römerbrief, sondern auch für Luthers Zwei-Reiche-Lehre. Ob als Staatsvolk oder in einer Minderheitenrolle, hat er es den christlichen Gemeinden – abgesehen von radikalen Splittergruppen, die offenbar eine unvermeidliche Begleiterscheinung von Buchreligionen sind – stets ermöglicht, einen christlichen Lebenswandel mit staatsbürgerlicher Loyalität in Einklang zu bringen. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, würde ich anregen, dass Sie dazu das seelsorgerische Gespräch mit Ihrer Pastorin oder Ihrem Pastor suchen, die flexibler auf spontane Wendungen der Diskussion reagieren als ich. (...)
(...) Ich stimme mit Herrn Kramer überein und finde es wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen Verantwortung dafür tragen, dass Flüchtlinge, die in unser Land kommen, anständig versorgt und betreut werden. (...) Nichtsdestotrotz kann weder davon gesprochen werden, dass Flüchtlinge vorrangig in den Arbeitsmarkt integriert werden, noch dass Arbeitslose in Deutschland (im Juli 2015 wurde mit 2,711 Millionen Arbeitslosen übrigens der niedrigste Wert seit 1991 erreicht) eine weniger gute Unterstützung erhalten. Allein durch die gesetzlich verordnete Vorrangprüfung muss die zuständige Agentur für Arbeit prüfen, ob bevorrechtigte Bewerber wie Deutsche, EU-Bürger, Bürger aus EWR-Staaten sowie Drittstaatenangehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Deutschland zur Verfügung stehen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Webseitenzugang der Bundestagsbüros nach der Cyberattacke auf das Netzwerk des Deutschen Bundestages. (...)
(...) vielen Dank für Ihre spannende Anfrage. Ich kann guten Gewissens sagen, dass sich der Bundestag in naher Zukunft nicht mit der Wiederkunft Jesu Christi beschäftigen wird. Auch erkenne ich in den diplomatischen Beziehungen mit Staaten, die das Christentum als Staatsreligion festgeschrieben haben, keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (...)
(...) Es gibt Straftaten, bei denen die Verbindungsdaten im Internet den einzigen Ermittlungsansatz bieten. Das Verbrechen geht mit der Zeit und der Technik, die Verbrechensbekämpfung muss es auch tun. Für die SPD gilt in dieser Debatte daher der Grundsatz: Wer die Möglichkeiten der Digitalisierung als Tatwerkzeug für Verbrechen missbraucht, dem müssen Ermittlungsbehörden ein rechtsstaatlich einwandfreies Instrument zur Strafverfolgung entgegenhalten können. (...)
Sehr geehrter Herr Reger,