Frage an Fritz Felgentreu von Rolf S. bezüglich Recht
Zitat "Als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke hat der Bundestag den Zugang zu mehr als 100.000 Websites sperren lassen. So soll verhindert werden, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren. " Zitat Ende
Guten Tag,
ist die Liste der 100 000 gesperrten Internetseiten öffentlich zugänglich?
Falls nein, werden Sie sich dafür einsetzen dass diese Liste veröffentlicht wird?
Wie viel dieser 100 000 gesperrten Internetseiten sind reine Erotik bzw. Sex Internetseiten?
Wie viele dieser Internetseiten enthalten illegale Inhalte? z.B. Kinofilmstreaming, Filesharing Portale, Pädophile etc?
Wer hat entschieden was gesperrt wird und was nicht?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Webseitenzugang der Bundestagsbüros nach der Cyberattacke auf das Netzwerk des Deutschen Bundestages.
Meines Wissens ist die Liste der gesperrten Webseiten nicht öffentlich zugänglich, weshalb ich auch keine Ausführung über die Art der Webseiten tätigen kann. Es laufen jedoch Anfragen, die die Offenlegung fordern. Eine Entscheidung des Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik zur Veröffentlichung und Freigebung der Liste steht allerdings noch aus.
Sinn und Zweck dieser kurzfristigen Maßnahme war es, die Ausbreitung weiterer Trojaner zu verhindern. Ich muss jedoch zugeben, dass weder mein Team noch ich selbst in unserem persönlichen Nutzerverhalten Einschränkungen wahrnehmen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu