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Fritz Felgentreu
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Frage von Martin Johannes G. •

Frage an Fritz Felgentreu von Martin Johannes G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Felgentreu,

nachdem die Medien heute über eine vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellte Studie mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" berichtet haben, möchte ich Sie als Abgeordneten meines Wahlkreises sowie als Mitglied der Ausschüsse für Verteidigung sowie für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung fragen, ob Ihnen eine Beschäftigung des Bundestags bzw. einer seiner Einrichtungen mit der innen- und außenpolitisch brisanten Frage bekannt ist, ob und wann die Wiederkunft Jesu Christi zu erwarten ist?

Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass mindestens zwölf der Staaten, mit denen Deutschland diplomatische Beziehungen pflegt, das Christentum als Staatsreligion festgeschrieben haben; zwei davon (Irland und Griechenland) berufen sich in ihrer Verfassung sogar ausdrücklich auf die "Heilige Dreifaltigkeit". Da die christliche Doktrin für die Zeit nach der Wiederkunft Christi die Königsherrschaft Jesu ankündigt, ist davon auszugehen, dass nicht nur die genannten Staaten nach diesem Ereignis in theokratische Monarchien umgewandelt werden, sondern dass auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des weltumspannenden Anspruchs dieser Königsherrschaft ("die Völker werden wandeln in ihrem Licht", Bibel, Offenbarung Kap. 21) ernsthaft in Gefahr geraten wird.

Ist Ihnen bekannt, ob für diesen Fall Vorkehrungen zum Schutze unserer Staats- und Gesellschaftsordnung diskutiert bzw. getroffen werden?

Mit besten Grüßen,
Martin Johannes Grannenfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grannenfeld,

vielen Dank für Ihre spannende Anfrage. Ich kann guten Gewissens sagen, dass sich der Bundestag in naher Zukunft nicht mit der Wiederkunft Jesu Christi beschäftigen wird. Auch erkenne ich in den diplomatischen Beziehungen mit Staaten, die das Christentum als Staatsreligion festgeschrieben haben, keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die Wiederkunft Christi in einem der genannten Staaten stattfinden, würde er gegebenenfalls als Staatsoberhaupt in Deutschland diplomatische Immunität genießen, könnte daraus aber keine Ansprüche ableiten. Als EU-Bürger käme er allenfalls in den Genuss der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Verfassungsfeindliche Aktivitäten sind von Jesus nicht zu erwarten (Römer 13:1).
Mir persönlich bereitet daher derzeit der weltumspannende Anspruch des „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak mehr Kopfschmerzen als die von Ihnen beschriebene Gefahrensituation.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu