(...) auf Nachfrage hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass die Umstellung von der Leistungsgruppeneinstufung nach dem Fremdrentengesetz auf zu berücksichtigende Entgelte nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Regelfall dokumentiert ist und daher - rein technisch gesehen - bei einer Änderung der Rechtslage wieder rückgängig gemacht werden könnte. (...)
(...) Sie sind offenbar der Auffassung, durch eine mit der Übersiedlung oder Flucht in die Bundesrepublik verbundene Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft führe dazu, dass in der ehemaligen DDR zurückgelegte Beitragszeiten nur noch unter Anwendung des Fremdrentengesetzes zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung teile ich nicht, denn Sie übersehen dabei, dass für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsangehörigkeit in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung ist. (...)
(...) Sie sind offenbar der Auffassung, die mit der Übersiedlung oder Flucht in die Bundesrepublik verbunden gewesene Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft führe dazu, dass in der ehemaligen DDR zurückgelegte Beitragszeiten nur noch unter Anwendung des FRG für die Rentenberechnung zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung teile ich nicht, denn dabei wird übersehen, dass für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung ist. So stellt die für die Anerkennung von Beitragszeiten im Gebiet der ehemaligen DDR (und im Gebiet des Saarlands vor dessen Beitritt zur Bundesrepublik) maßgebende Regelung in § 248 Absatz 3 SGB VI grundsätzlich nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern darauf, dass Beiträge im Herkunftsgebiet zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den „vor Inkrafttreten von Bundesrecht geltenden Rechtsvorschriften“ gezahlt worden sind. (...)
(...) Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen vorgelegt. Diese wurden bereits am 23. (...)
(...) Die Rentenberechnung erfolgt dabei - wie in den alten Bundesländern auch - auf der Grundlage des gesamten Versicherungslebens von der Schulentlassung bzw. der Vollendung des 17. (...)
(...) Mit dieser Transparenz können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild über die Funktionen und Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten machen. Natürlich kann man sich bei dem einen oder der anderen fragen, wie z.B. bei einer hohen Anzahl an Aufsichtsratsmandaten oder vielen Nebentätigkeiten, dass alles „unter einen Hut“ zu bringen ist. Wichtig ist meines Erachtens, dass erkennbar ist, was es ist, wo es ist und bei wem sie stattfinden. (...)