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Franz Thönnes
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Frage von Harald P. •

Frage an Franz Thönnes von Harald P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Thönnes,

Ihre Partei hat den Begriff "Heuschrecken" für Finanzinvestoren geschaffen. Ist Ihnen bekannt,daß Gesetze geschaffen wurden mit Zustimmung Ihrer Partei, die es diesen Heuschrecken ermöglicht Kreditforderungen von Finanzinstituten aufzukaufen. Den Schuldnern -auch denen die immer pünktlich ihre Kreditite bedient haben - werden dann die Grundschulden in voller Höhe zuzüglich Zinsen für drei Jahre (in der Regel 54%) unabhängig in welcher Höhe der Kredit (Restschuld) besteht..

Millionen von kleinen Häuslebauern sind schwer beunruhigt.
Ist Ihnen diese Problematik bekannt? Welche Aktivitäten kann ich von Ihnen erwarten. Es ist dringend eiliger Handlungsbedarf vorhanden

m it freundlichen Grüßen
H. Prinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prinz,

vielen Dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.

Die Problematik von Zwangsvollstreckungen gegen Darlehnsnehmer, welche jüngst in den Medien erörtert worden sind, ist sowohl mir als auch der SPD-Bundestagsfraktion bekannt.

Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Vorschläge zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen vorgelegt. Diese wurden bereits am 23. Januar 2008 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag mit Sachverständigen diskutiert. Sie sollen in das sogenannte Risikobegrenzungsgesetz mit aufgenommen werden, um Eigenheimbauer ebenso wie mittelständische Unternehmer besser zu schützen.
Die Vorschläge im Einzelnen lauten:

1. Pflicht des Darlehensgebers zum Angebot nicht abtretbarer Darlehensverträge

2. Verpflichtung des Darlehensgebers zu Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages

3. Pflicht zur Anzeige der Abtretung der Darlehensforderung bzw. des Wechsels des Darlehensgebers

4. Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Grundstücksdarlehen

5. Nicht abtretbare Unternehmenskredite

6. Verschuldungsunabhängiger Schadensanspruch bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde

Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz, in der diese Maßnahmen ausführlich erläutert werden, finden Sie unter folgendem Link:

Mehr Sicherheit für Häuslebauer
http://www.bmj.bund.de/enid/247be60cfcb08eac1cac30e5924c5ffa,5b2293636f6e5f6964092d0934393637093a095f7472636964092d0934393635/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

In dieser Pressemitteilung macht die Bundesjustizministerin aber auch deutlich, dass Kreditnehmer, die ihre Raten ordentlich bezahlen, nichts zu befürchten haben. Diesen Schutz gewährt die sogenannte Sicherungsabrede, welche zwischen dem Kreditnehmer und der Bank bei Aufnahme eines Darlehens vereinbart wird.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Forderungsverkauf sinnvoll und weltweit gängige Praxis ist. Er dient der Eigenkapitalentlastung der Institute und führt so zu niedrigen Darlehenszinsen für die Kunden. Wichtig ist aber, dass diese Praxis nicht zu Lasten der Kreditnehmer geht.

Wie bereits erwähnt, werden die Vorschläge der Bundesjustizministerin nun im parlamentarischen Prozess diskutiert. Wie schnell es hier zu einer Einigung mit unserem Koalitionspartner kommt ist schwer zu sagen. Sie können sich aber darauf verlassen, dass dieses Thema innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert hat und wir auf eine schnelle, den Kreditnehmern Sicherheit bringende, Entscheidung drängen.

Mit freundlichen Grüßen,
Franz Thönnes