Frage an Franz Thönnes von Paul F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Thönnes,
warum beantworten Sie eigentlich die Fragen nicht? Ist das Ihrer Ansicht nach nicht Teil der Arbeit als Abgeordneter? Wie stehen Sie zu der Position, dass die Tätigkeit als Abgeordneter eine Vollzeittätigkeit ist, dass Abgeordnete (ähnlich wie Beamte) "mit ganzer Hingabe" ihr Amt auszuüben haben? Wie verträgt es sich dann aber, zeitgleich erhebliche Nebentätigkeiten (ich meine damit nicht Sie ! - da fallen mir eher die Herren Maerz oder Schily ein....) auszuüben? Sollten Abgeordnete mit Regierungsfunktionen (Minister, Staatssekretäre) dann nicht ihr Abgeordnetenmandat ruhen lassen, da auch diese Tätigkeiten "ganze Hingabe" erfordern, so dass insbesondere für die Tätigkeit für den Wahlkreis und die Fragen und Belange seiner Einwohner (Wähler) kaum noch Zeit bleiben kann?
Auf Antworten wartet mit Interesse
Paul Fox
Sehr geehrter Herr Fox,
vielen Dank für Ihre Frage die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Bezüglich Ihrer ersten Frage lesen Sie bitte meine Antwort vom 6.12. auf die Frage von Frau Bell. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Beantwortung von Fragen und der wichtige Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur über Abgeordnetenwatch, sondern auch über die tägliche Korrespondenz, Telefonate, Gespräche im Bürgerbüro, an Infoständen und bei Veranstaltungen stattfindet.
Zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten vertrete ich die Meinung, dass diese generell zulässig sind und bleiben sollten. Zu bedenken ist hierbei, dass Abgeordnete nur auf Zeit gewählt werden und damit die Möglichkeit besteht, dass sie bereits nach einer Wahlperiode wieder aus dem Bundestag ausscheiden. Die durchschnittliche Parlamentszugehörigkeit liegt bei zwei Legislaturperioden. In manchen Fällen, insbesondere bei Selbstständigen kann es daher auch von Bedeutung sein, den Kontakt zu dem bisherigen Berufsfeld, Kunden oder Klienten aufrecht zu erhalten.
Wichtig ist aber, dass vollständige Transparenz herrscht und jeder sich über die politischen und beruflichen Aktivitäten der Bundestagsabgeordneten umfassend informieren kann. Zu diesem Zweck hat die ehemalige SPD-geführte Bundesregierung bereits 2005 ein Abgeordnetengesetz erarbeitet, das die Offenlegung der Nebentätigkeiten und der Einkünfte verlangt. Gegen dieses Gesetz reichten neun Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht Klage ein, die aber am 04. Juli 2007 abgewiesen wurde.
Das danach in Kraft getretene Gesetz beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
- Die Wahrnehmung des Mandats steht im Mittelpunkt der Abgeordnetentätigkeit, andere berufliche Tätigkeiten sind möglich.
- Nebeneinkünfte ohne Gegenleistung sind verboten.
- Alle Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen sind dem Bundestagspräsidenten zu melden
- Es wird eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten geben, die Nebeneinkünfte werden innerhalb mehrerer Stufen veröffentlicht (von 1.000 Euro bis 3.500 Euro/monatlich, bis 7.000 Euro/monatlich und über 7.000 Euro/monatlich).
- Erstmals führt der Bundestag für den Fall von Verstößen ein Sanktionssystem ein, das zur Rückzahlung von unzulässig erhaltenen Einkünften und zu hohen Ordnungsgeldern führen kann.
Mit dieser Transparenz können sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild über die Funktionen und Nebentätigkeiten ihrer Abgeordneten machen. Natürlich kann man sich bei dem einen oder der anderen fragen, wie z.B. bei einer hohen Anzahl an Aufsichtsratsmandaten oder vielen Nebentätigkeiten, dass alles „unter einen Hut“ zu bringen ist. Wichtig ist meines Erachtens, dass erkennbar ist, was es ist, wo es ist und bei wem sie stattfinden. Entscheidend aber ist und bleibt, welches Bild die Menschen im Wahlkreis von ihren Abgeordneten haben, ob sie erreichbar sind, ob sie sich um Themen vor Ort kümmern und auch Einsatz zeigen, ob sie präsent sind bei Veranstaltungen und auch Kompetenz für ihre Themen zeigen. Gleiches gilt auch für die Parteien, die in demokratischen Entscheidungen alle vier Jahre mit ihren Delegierten darüber zu befinden haben, ob sie ihre Abgeordnete oder ihren Abgeordnete/n wieder als Wahlkreisbewerber/in aufstellen. Eine weitere Bewertung findet sodann bei den Landeswahlkonferenzen der Parteien zur Aufstellung der Listen für die Bundestagswahl statt. Und letztendlich haben die Wählerinnen und Wähler bei der Wahl das Wort. Damit besteht ein sehr gestuftes Verfahren der Bewertung und letztendlich demokratischen Entscheidung.
Dies gilt dann auch für die Frage der Vereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Regierungsfunktion. Zunächst ist darauf zu verweisen, dass Parlamentarischer Staatssekretär nur werden kann, wer Mitglied des Deutschen Bundestages ist. Denn dem Amtsverständnis nach fungiert der Parlamentarische Staatssekretär auch als Bindeglied zwischen Parlament und Regierung. Hinzu kommt, dass gerade diese Kombination und Struktur (MdB und Minister/Parlamentarischer Staatssekretär) mit dazu beiträgt, dass die Regierungsfunktionen nicht isoliert sind, sondern die jeweiligen Mandatsträger einen Wahlkreis haben für den sie ebenso Verantwortung tragen und damit auch tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger direkt oder über die Abgeordneten- und Wahlkreisbüros ansprechbar und erreichbar sind. Eine gute Arbeits- und Terminorganisation sowie die notwendige Unterstützung durch gute und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros sind weitere wichtige Elemente.
Und am Ende bleibt wie beschrieben: Alle vier Jahre entscheiden die Delegierten der Parteien im Wahlkreis und im jeweiligen Bundesland sowie die Wählerinnen und Wähler als Souverän über ihre Abgeordneten (ob mit oder ohne Nebentätigkeit).
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes