Frage an Franz Thönnes von Andreas & Martina B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Thönnes,
zur ungeklärten Problematik: „Rentenanwartschaften der Übersiedler, die vor 1990 in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt waren“, die Drucksache 16/8114 des deutschen Bundestages vom 15.02.2008 betreffend, haben wir eine Bitte an Sie.
Die schriftlich gestellte Frage (29) des Herrn Dr. Max Stadler (FDP) haben Sie nicht vollständig, den Datenschutz betreffend, beantwortet. Der zweite Teil der Frage lautete:
„…und sind diese Veränderungen so dokumentiert, dass sie nachträglich wieder rückgängig gemacht werden könnten?“
Beantworten Sie uns bitte diesen Teil der Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas & Martina Bohm
Sehr geehrte Frau Bohm,
sehr geehrter Herr Bohm,
auf Nachfrage hat die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass die Umstellung von der Leistungsgruppeneinstufung nach dem Fremdrentengesetz auf zu berücksichtigende Entgelte nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Regelfall dokumentiert ist und daher - rein technisch gesehen - bei einer Änderung der Rechtslage wieder rückgängig gemacht werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Thönnes