(...) Die Fragen nach der Einstellung zur Wehrpflicht in der Untersuchung (Forschungsbericht 84, April 2008) des SWInstBw werden in Formulierung und Antwortvorgaben allen methodischen Standards gerecht, d.h. sie enthalten keine suggestiven Passagen, die Begriffe sind verständlich. (...)
(...) Der Schutz der eigenen Kräfte hat unverändert Priorität. (...) Daher wurden Fahrzeuge der Bundeswehr mit vorhandener Sonderschutzausstattung (SSA) in die Einsatzgebiete verlegt und weitere Fahrzeuge mit Modularem Splitterschutz (MSS) und Modularer Schutzausstattung (MSA) nachgerüstet. (...)
(...) Die Sicherheit unserer Streitkräfte im Einsatz genießt höchste Priorität. Sie können versichert sein, dass auch zukünftig alles unternommen wird, um vermeidbare Risiken auszuschließen. (...)
(...) Allerdings hat der Verfassungsgeber mit der Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer nicht gegen "höherrangige Prinzipien", nämlich die Gleichheit von Frauen und Männern, verstoßen. Denn die Vorschriften des Grundgesetzes besitzen denselben verfassungsrechtlichen Rang, so dass es dem Verfassungsgeber nicht verwehrt ist, _in der Verfassung selbst_ eine Ausnahmeregelung von dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. (...)