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Franz-Josef Jung
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Frage von rolf w. •

Frage an Franz-Josef Jung von rolf w. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

hiermit möchte ich Sie bitten, mir folgende Fragen zu benatworten:
1) Wie verläuft die Freigabe gemäß Art.48 Abs.5 a) undb) Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut durch die Entsendestaaten?
2) Sind die Aussagen der Arbeitsgemeinschaft der Landesbauministerkonferenz richtig, dass die Entwidmung vom Sonderstauts Militär durch Sie bzw. Ihrem Ministerium erfolgt?
Oder ist mit Tag des Freizuges durch ausländische Streitkräfte die militärische Nutzung automatisch aufgehoben und es bedarf daher nicht mehr des baurechtlichen Verwaltungsaktes der Entwidmung, da es sich bei der Aufgabe der militärischen Nutzung um einen völkerrechtlichen Akt handelt wie es die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in ihrem Schreiben an das Landgericht Detmold vom 17.7.08 zum Verfahren 10 S 160/07 behauptet?
3) Ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befugt Aussagen zu der Richtigkeit und Gültigkeit der Verwaltungsvereinbarungen vom 18.3.1993 in Bezug auf gewisse Standortschießanlagen zu machen oder ist für derartige Aussagen zur Richtigkeit dieser Verwaltungsvereinbarungen nur das BMVg befugt?
4)Wird die Freigabe durch die Entsendestaaten von Militäranlagen auf Bundesebene oder auf unterster Sachbearbeiterebene geregelt?
5) Verlaufen die Rückgabeverhandlungen mündlich und per Handschlag oder gibt es hierfür diplomatischen Schriftverkehr und Protokolle ( wie Zustandsberichte, Altlastenerfassung) ?

Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichem Gruß

Rolf Willer

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