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Franz-Josef Jung
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Frage von Stefan B. •

Frage an Franz-Josef Jung von Stefan B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Dr. Jung.

Das Auswärtige Amt veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen eine Liste von Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken. Hier wird insb. vor Ausspähung gewarnt und zu einem defensiven Verhalten geraten. Soldaten, insb. Geheimnisträgern, wird geraten, sich vor einem evtl. Urlaub in diese Länder mit dem Sicherheitsbeauftragten der Dienststelle Absprachen zum Verhalten bei Reisen in diese Länder zu treffen. Meiner Erkenntnis nach sind Albanien und war/ist Georgien mit auf dieser Liste.
Daher verstehe ich es nicht, wie ausgerechnet Soldaten dieser Nationen für die Sicherheit unserer Feldlager bei der SFOR/EUFOR Mission bzw. bei KFOR eingesetzt waren. In Bosnien u. Herzegowina waren die überraschend gut Deutsch sprechenden Soldaten sogar eingesetzt, um die Zugangsregelungen für das "Stabsgebäude" in Rajlovac zu überwachen. Das heisst, jeder deutsche Soldat, der nicht dauerhaft zum Stab gehört, musste seinen Ausweis/ID-Card und sein Handy dem Albanischen Soldaten aushändigen. Diese Praxis ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte Sie um Stellungnahme dazu.

mfg

Bergmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bergmann,

für Ihr über das Portal "Abgeordnetenwatch" übermittelte Schreiben vom 21. August 2008 danke ich Ihnen. Sie bitten darin auch um eine Stellungnahme zum Einsatz albanischer und georgischer Soldaten zur Bewachung deutscher Feldlager im Rahmen der Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Die von Ihnen angesprochene "Liste von Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken" wird vom Bundesministerium des Innern herausgegeben und beinhaltet Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken für solche Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind. Einzelheiten hierzu führt § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) aus. Albanien und Georgien sind in dieser Staatenliste aufgeführt.

Deutschland hat beiden Staaten unter übergeordneten sicherheitspolitischen Zielsetzungen und dem daraus resultierenden Wunsch, die bilaterale Zusammenarbeit mit Albanien und Georgien zu stärken, eine Teilnahme am SFOR-/EUFOR- und KFOR-Einsatz angeboten. Einzelheiten zur Regelung von Aufgaben und Sicherheitsfragen erfolgten dann auf der Grundlage von Vereinbarungen, die zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den Verteidigungsministerien der jeweiligen Länder geschlossen wurden.

Die albanischen Soldaten wurden bei SFOR/EUFOR zur Sicherung des Feldlagers Rajlovac sowie bei der Zugangskontrolle für das deutsche Stabsgebäude und die georgischen Soldaten als Sicherungskräfte bei KFOR eingesetzt. Beide Kontingente unterstanden jeweils den deutschen Kommandeuren vor Ort und damit auch deren Kontrolle. Ihre Aufgaben haben sie nach hiesigen Erkenntnissen absolut zuverlässig erfüllt. Sicherheitsrelevante Vorkommnisse ereigneten sich weder mit albanischen noch georgischen Soldaten.

Die Sicherheit unserer Streitkräfte im Einsatz genießt höchste Priorität. Sie können versichert sein, dass auch zukünftig alles unternommen wird, um vermeidbare Risiken auszuschließen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung