Frage an Franz-Josef Jung von Stefan B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Jung.
Sie haben wieder vor kurzem betont, dass Sie 2006 befohlen haben, dass grundsätzlich nur noch gepanzerte Fahrzeuge in Afghanistan im Rahmen der ISAF-Mission eingesetzt werden dürfen. Allerdings bin ich etwas verwundert über die kurzlich auf www.bundeswehr.de eingestellten Videos.
http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256EF4002AED30/W27HMFQF060INFODE/7HMFAA330INFODE.asx?yw_repository=youatweb
Auch einsehbar unter www.bundeswehr.de Servive, Videoarchiv, Einsätze.
Dort wird eine Patrullie der Fallschirmjäger in KUNDUZ gezeigt, die
komplett mit ungeschützten Fahrzeugen fahren. Der Moderator, offensichtlich von BWTV, sagt sogar an, dass eine Fahrt mit ungeschützten fahrzeugen in den engen Straßen teilweise nicht möglich sei. Durch Gespräche mit Soldaten weiss ich, dass aufgrund der Fahrzeug/Auftragslage der Befehl von Ihnen gar
nicht durchsetzbar sei, da immer noch nicht ausreichende Fahrzeuge im Einsatz sind. Ich meine mich zu erinnern, dass wen ein Befehl gegeben wird, dieser auch durchsetzbar sein muss und man als Vorgesetzter (IBUK) die notwendigen Mittel auch bereitstellen muss. Dies passiert schainbar immer noch nicht konsequent. Kann es sein, dass in derÖffentlichkeit in Deutschland hiermit ein anderes Bild gezeichnet wird, als es die Einsatzrealität schon längst zeigt ? Ich bitte Sie bzw. Ihr Büro um Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage per Email über "Abgeordnetenwatch" vom 21. August 2008 und Ihr Interesse an der Ausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen in Afghanistan (AFG).
Der Schutz der eigenen Kräfte hat unverändert Priorität. Er ist Vorraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung des Auftrages. Daher wurden Fahrzeuge der Bundeswehr mit vorhandener Sonderschutzausstattung (SSA) in die Einsatzgebiete verlegt und weitere Fahrzeuge mit Modularem Splitterschutz (MSS) und Modularer Schutzausstattung (MSA) nachgerüstet. Alle diese Fahrzeuge zählen zur Kategorie der geschützten Fahrzeuge.
Meine Weisung, dass außerhalb von Einsatzliegenschaften in Afghanistan grundsätzlich nur geschützte Fahrzeuge eingesetzt werden sollen, gilt ausnahmslos für alle deutschen Truppenteile in AFG. Aufgrund der Gelände- und Straßenbeschaffenheit können allerdings nicht alle Typen geschützter Fahrzeuge überall uneingeschränkt zum Einsatz kommen. Dies gilt beispielsweise in Gebirgsregionen und auf engen Straßen und Gassen in Dörfern und Städten. Daher müssen die Kommandeure vor Ort im Rahmen ihres Ermessens- und Handlungsspielraums im Einzelfall eine lage- und auftragsgerechte Anpassung des Einsatzprofils der eigenen Kräfte und Mittel treffen. Folglich kann es zu gemischten Patrouillen mit geschützten Fahrzeugen unterschiedlicher Konfiguration kommen.
Die durch Sie angesprochene Patrouille in Kunduz war mit dem Führungs- und Einsatzfahrzeug Wolf MSS ausgestattet. Der Wolf MSS ist ein geschütztes Fahrzeug, auf das sich das Deutsche Einsatzkontingent ISAF unter Abwägung von regionaler Bedrohung, Geländegegebenheiten und Auftrag operativ abstützen kann und muss.
Jedoch auch geschützte Fahrzeuge, die das für deren grundsätzlichen Einsatzzweck geforderte Schutzniveau erreichen, können nicht gegen alle Bedrohungseventualitäten schützen. Passive Schutzmaßnahmen können nur die Folgen feindlicher Angriffe minimieren. Ein absoluter Schutz gegenüber jeglicher Art von Bedrohung ist nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung