
(...) Und denjenigen, die staatliche Leistungen empfangen und gleichzeitig arbeiten (z.B. sog. ALG II-Aufstocker) wollen wir im Rahmen unseres Bürgergeldmodells großzügigere Zuverdienstmöglichkeiten einräumen. Wer arbeitet, muss den wesentlichen Teil des Verdienstes behalten dürfen. (...)