
(...) Abfindungen sind steuerrechtlich ein alles andere als einfaches Thema. Deshalb sollte man immer vor der Annahme einer Abfindung die möglichen Folgen mit einem Steuerberater, der Gewerkschaft oder einem Lohnsteuerhilfeverein besprechen. Für die meisten Steuerpflichtigen kommt z.B. eine Veranlagung des Abfindungsbetrags nach der sogenannten „Fünftel-Regelung“ in Frage. (...)