
(...) Ich habe gar nichts dagegen, den Klimaschutz auch noch explizit in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Aber eigentlich und streng oder weit ausgelegt, ist der Klimaschutz sicher selbstverständlich ein Teil der _natürlichen Lebensgrundlagen_, die schon in Artikel 3 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung vom Staat zu schützen sind. (...)