
(...) Diese beziehen sich vornehmlich auf Verträge und sonstige Vereinbarungen, zu denen Krankenkassen und Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet sind. Wie Sie wissen, geht es in der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie darum, eine unter Effizienzgesichtspunkten bestmögliche Gesundheitsversorgung für die Versicherten zu gewährleisten. (...)