Portrait von Florian Bernschneider
Florian Bernschneider
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Florian Bernschneider zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jörg D. •

Frage an Florian Bernschneider von Jörg D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

meine Frage bezieht sich auf 400€jobs. Ich und meine Freundin fragen uns, warum werden wir durch die Politik armgehalten ? Konkrete Vorwürfe,Ich arbeitete als Hausmeister auf 400€ basis, da das nicht reicht im Kapitalismus, habe ich mich nach einer weiteren Arbeit umgesehen und wollte eine Stelle als Gärtner annehmen, da die beiden Jobs zusammen über 400€ sind, müssen somit die Arbeitgeber Sozialabgaben leisten, leider war keiner der Arbeitgeber bereit dieses zutun, ich hörte nur die Antwort von beiden Arbeitgebern, dann müssen Sie einen Job aufgeben, damit ich als Chef, keine Sozialabgaben bezahlen muss.
Das selbe bei meiner Freundin, diese Arbeitet bei Praktiker auf 400€ basis und wollte ein weiteren Job bei Mc Paper annehmen auch dort die selbe Antwort von beiden Arbeitgebern, dann müssen Sie einen Job aufgeben, damit wir keine Sozialabgaben bezahlen müssen.Da ich davon ausgehe, dass ich es mit Politikern zutun habe, die genau wissen was Sie da machen, müssen Sie gewusst haben, dass kein Arbeitgeber dazu bereit sein wird diese Sozialabgaben zu bezahlen und wenn Sie mir entgegnen, ich könnte ja mein Arbeitgeber durch irgendwelche Gerichte dazu bringen diese Abgaben zu zahlen, dann sage ich Ihnen, dass es kein gesundes Wirtschaften ist, wenn ich mein zukünftigen Chef, erstmal verklagen muss, um an Arbeit zu kommen. Noch ein Vorwurf, in Braunschweig bekommt man nur noch über Zeitarbeitsfirmen Arbeit und auch das habe ich ausprobiert und beim ausprobieren ist es geblieben. Ich hatte am Monatsende und einer 5 Tage Woche a 8Std. 788 € Netto, dieses Geld hat gerade gereicht, um meine Miete , Strom, Gas, Versicherungen und Essen zu bezahlen. Ich musste mich, durch Wohngeld, noch vom Staat subventionieren lassen.Ich kann weder in Urlaub fahren noch mir eine Waschmaschine leisten die mir kaputt ging, neue Schuhe kann ich mir auch nicht leisten aber darum geht es ja nicht, es geht darum, warum halten Sie uns arm mit Ihrer Politik ?

grüße JD

Portrait von Florian Bernschneider
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Döring,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie schildern in Ihrer Mail die Situation, neben einem existierenden 400-Euro-Job einen weiteren 400-Euro-Job aufnehmen zu wollen. Ihr derzeitiger und Ihr potenzieller weiterer Arbeitgeber verweigern dies aber mit dem Argument, dass bei zwei parallelen 400-Euro-Jobs einer der beiden Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen müsste und der andere nicht.

Zur Sachlage: Zunächst einmal zahlt Ihr Arbeitgeber bereits für Ihren derzeitigen 400-Euro-Job Sozialabgaben. Diese betragen pauschal 11 Prozent für die Krankenversicherung, 12 Prozent für die Rentenversicherung und 2 Prozent für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Pauschalen werden vollständig von Ihrem Arbeitgeber getragen, sodass sich für Sie bis zu einer Grenze von 400 Euro keinerlei Belastungen ergeben. Das Argument, für einen 400-Euro-Job müssten keine Sozialabgaben gezahlt werden, trifft also nicht zu.

Wenn Sie nun einen weiteren 400-Euro-Job aufnehmen, kommen Sie mit Ihrem Gehalt in die sogenannte „Gleitzone“. Diese Zone gilt für Beschäftigte mit einem Gehalt von 401 bis 800 Euro. In der Gleitzone besteht Sozialversicherungspflicht. Bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialabgaben zu gleichen Teilen („paritätisch“). In der Gleitzone ist der Anteil des Arbeitnehmers jedoch zunächst deutlich geringer als der Anteil des Arbeitgebers und steigt erst mit zunehmendem Einkommen. Bei einem Einkommen ab 800 Euro werden die Sozialbgaben dann schließlich paritätisch gezahlt.

Für Ihre persönliche Situation ist nun Folgendes von Bedeutung: In der Gleitzone werden die Einkommen aus allen Beschäftigungsverhältnissen zusammengezählt und danach die Höhe der Sozialabgaben für die einzelnen Arbeitgeber berechnet. Wenn Sie also in beiden Beschäftigungsverhältnissen 400 Euro verdienen, zahlen beide Arbeitgeber auch den gleichen Anteil an den fälligen Sozialabgaben. Dieser Anteil ist für den einzelnen Arbeitgeber unter Umständen sogar geringer als die Pauschale, die er für einen einzelnen 400 Euro-Job zahlen müsste. Das Argument, einer der beiden Arbeitgeber müsste Sozialabgaben zahlen und der andere nicht, trifft also auch bei einem Einkommen in der Gleitzone nicht zu.

Wie Sie richtig feststellen, muss es das Ziel der Politik sein, auch eine Beschäftigung mit einem Gehalt zwischen 401 und 800 Euro attraktiv und lohnenswert zu gestalten. Aus diesem Grund hat die schwarz-gelbe Koalition die Anrechnungsgrenzen für ALG-II-Empfänger gerade für Einkommen zwischen 401 und 800 Euro deutlich erhöht. Und auch wenn Sie kein ALG-II beziehen, stellt die Gleitzone aus meiner Sicht eine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber annehmbare Regelung dar - wenn Sie denn richtig angewendet wird. Ich hoffe daher, dass ich Ihnen mit den obigen Auskünften erst einmal weiterhelfen und eine Argumentationsgrundlage für die Gespräche mit Ihren Arbeitgebern an die Hand geben konnte. Weitere nützliche Informationen zu Ihrem Thema finden Sie auch bei der Knappschaft unter www.minijob-zentrale.de und unter der Telefonnummer 0355/ 290270799.

Wenn Sie wünschen, würde sich einer meiner Mitarbeiter auch persönlich mit den betreffenden Arbeitgebern in Verbindung setzen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an mein Berliner Büro unter der E-Mail-Adresse florian.bernschneider@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Florian Bernschneider