
Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.
Filiz Polat
Gemäß § 55 Abs. 3 AsylG werden die Zeiten des erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahrens bei Asylberechtigten, Personen mit Flüchtlingseigenschaft und subsidiärem Schutz im Einbürgerungsverfahren angerechnet.
Nach der Einbringung sind beide parlamentarische Kammern, also der Bundestag und der Bundesrat, in den weiteren Verlauf des Verfahrens involviert. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Akteuren im Gesetzgebungsverfahren gehen wir davon aus, dass eine Verabschiedung im April 2024 erfolgen wird.
Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ist seit zwei Jahrzehnten fester Bestandteil des Asylrechts und wird sowohl vom Grundgesetz als auch von der EU-Asylverfahrensrichtlinie anerkannt. Dennoch möchte ich betonen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention das Konzept sicherer Herkunftsstaaten nicht kennt.
Wenn Sie Ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben haben, um sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu qualifizieren, müssten Sie sich an Großbritannien wenden, um Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen
Die militärische Eskalation in Bergkarabach durch Aserbaidschan ist zweifellos ein Verstoß eine Bedrohung für die internationale Sicherheit und dementsprechend eine ernste Angelegenheit. Die Haltung der deutschen Regierung und des Bundestags zu diesem Thema ist jedoch nicht mit Untätigkeit gleichzusetzen.
Nach aktuellem Stand rechnen wir mit einer Verabschiedung des Gesetzes im zweiten Quartal nächsten Jahres