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Filiz Polat
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Frage von Andrew S. •

Was wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz während der Verarbeitung meines Antrags in Kraft tritt?

Sehr geehrte Frau Polat,

Ich halte im Moment einen nicht-EU Pass (UK). Ich qualifiziere für die deutsche Staatsangehörigkeit in Oktober, 6 Jahre nach dem Einzug und mit einem B2 Zertifikat.

Wenn ich schon in Oktober meinen Antrag einreiche, vor dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes, und das neue Gesetz tritt während der Verarbeitung des Antrags in Kraft, könnte ich meinen ursprünglichen Pass eventuell, am Ende des Prozesses, trotzdem behalten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Herr S.,

ich möchte zunächst betonen, dass ich keine verbindliche Rechtsberatung anbieten kann. Dennoch möchte ich auf Ihre Anfrage eingehen.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen Sie für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen, dass Sie Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass mit unserer geplanten Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts dieses Erfordernis entfallen soll. Wenn Sie also Ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben haben, um sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu qualifizieren, müssten Sie sich an Großbritannien wenden, um Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Das deutsche Recht kann und darf nicht die Neuvergabe fremder Pässe regeln.

Ich hoffe, diese Informationen sind für Sie hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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