die Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht ist bereits Ende Januar verabschiedet worden. Grundsätzlich ist die Mehrstaatigkeit nun erlaubt und das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung entfällt.
Im Rahmen der bevorstehenden Reform zum Staatsangehörigkeitsrecht ist geplant, grundsätzlich die Mehrstaatigkeit zu ermöglichen.
Selbst wenn die Christdemokraten unserem Vorschlag nicht zustimmen sollten, können Sie dennoch zuversichtlich auf eine Verabschiedung zählen.
Bitte seien Sie unbesorgt, wir haben die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fest im Koalitionsvertrag vereinbart und werden diese trotz der von Ihnen angesprochen Verzögerung weiterhin versuchen zeitnahe zu verabschieden. Die erste Lesung fand, wenn auch leicht verzögert, bereits statt.
Die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag wurde auf Ende November verschoben. Seien Sie unbesorgt, die Reform des StaG ist im Koalitionsvertrag fest vereinbart und wir rechnen damit, dass das Verfahren im Jahre 2024 abgeschlossen wird.
im Februar 2023 für knapp 10 Tage nach Australien (als stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Pazifischen Parlamentarier*innengruppe) sowie Ende Mai/Anfang Juni für 3 Tage nach Zypern (PG Malta-Zypern).