Was für Übergangsregelungen für das Inkrafttreten des StARModG sind für die bereits gestellten bzw. bearbeiteten Einbürgerungsanträge vorgesehen?
Wenn das StARModG wie geplant Anfang des neuen Jahres verabschiedet wird und voraussichtlich erst im April 2024 vollständig in Kraft tritt, was für Übergangsregelungen sind geplant, für die Anträge, bei denen die Einbürgerungsbehörde bereits vor dem Verabschieden des Gesetzes eine Einbürgerungszusicherung erteilt hat (z.B. Einbürgerungszusicherung wurde am 1.12.2023 erteilt), aber der Antragsteller den Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft noch nicht eingeleitet hat. Müssen diese Antragsteller z.B. den Antrag nach dem Verabschieden des neuen Gesetzes vollständig zurücknehmen und im April neu einreichen oder kann man die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit schon am Tag des Verabschiedens des Gesetzes in Kraft treten lassen und dadurch sowohl die Einbürgerungsbehörden als auch die Antragssteller entlasten? Es wird sehr viele solche Fälle geben!
Bitte gehen Sie bei der Antwort auf diesen konkreten Fall ein (d.h. Einbürgerungszusicherung wurde erteilt bevor das Gesetzt verabschiedet wird).
Sehr geehrter Herr A.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27. Juni 2024 in Kraft getreten.
Leider kann und darf ich keine individuelle Rechtsberatung leisten. Für genauere Details empfehle ich, sich direkt an Ihre Einbürgerungsbehörde zu wenden, da die genaue Umsetzung von den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Behörden abhängt.
Mit freundlichen Grüßen,
Filiz Polat