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Filiz Polat
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Frage von Udo P. •

Sehr geehrte Frau Polat: Gibt es bezüglich der Aufhebung der Beibehaltungsgenehmigungspflicht bereits eine konkrete Entwicklung? Letzter Stand war, dass diese Änderung im April 2024 in Kraft tritt.

Bitte um den aktuellen Stand hierzu, idealerweise mit Datum. Viele Grüße, Udo P.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.

seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 führt die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Die bisher erforderliche Beibehaltungsgenehmigung wurde abgeschafft.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Filiz Polat

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