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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Peggy W. •

Wie stehen Sie dazu, dass Menschen, die freiwillig Hilfe suchen, aufgrund von Missverständnissen und Vorurteilen benachteiligt werden? Unterstützen Sie Maßnahmen für besseren Schutz Betroffener?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

ich wende mich an Sie, um auf eine Problematik aufmerksam zu machen, die viele Menschen betrifft: Wer nach Gewalt, Stalking oder Behördenwillkür Hilfe sucht, stößt häufig auf Missverständnisse und Vorurteile. Statt Unterstützung zu erfahren, werden Betroffene nicht selten bestraft oder benachteiligt.

Mit meiner Petition „Opfer von Gewalt verdienen Hilfe – nicht Strafen“ setze ich mich dafür ein, dass Hilfesuchende ernst genommen und respektiert werden. Ich möchte Sie daher fragen: Wie stehen Sie zu diesem Thema, und setzen Sie sich für eine Verbesserung der Situation dieser Menschen ein?

Die Petition können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.change.org/change-org-gerecht2025

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Peggy W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

 Sie sprechen hier ein wichtiges Thema an, das auch meine Arbeit im Rechtausschuss über Jahre begleitet hat. Ich teile Ihre Sorge, dass Opfern - vor allem Frauen - von Gewalttaten, Sexualstraftaten oder Stalking oftmals nicht geglaubt wird. Das haben mir Betroffene in vielen Gesprächen ebenfalls berichtet. Es geht uns in erster Linie um das Recht, sich unbehelligt, unbehindert, unbefangen, frei, ohne Rechtfertigungsdruck und ohne aufgezwungenen Kontakt bewegen zu können, leben zu können, entscheiden zu können. Und es geht darum, Tätern, die oft kein Unrechtsbewusstsein haben, klarzumachen, dass sie sich übergriffig verhalten. Der Opferschutz hat für uns Priorität. Deshalb ist es gut, dass wir mit den ehemaligen Ampel-Fraktionen kürzlich nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen eine Einigung zum Gewalthilfegesetz erreicht haben. Damit kommt der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Leider hat unser noch weitergehender Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen (siehe hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/120/2012085.pdf), der u.a. die Einführung einer elektronische Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) als weitere mögliche gerichtliche Maßnahme vorsah, keine Mehrheit im Parlament gefunden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Thema auch in der kommenden Wahlperiode weiter in den Blick nehmen. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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