Frage von Arne S. •

Werden Sie gegen jeglicher Wahlversprechen, dennoch für die Aussetzung der Schuldenbremse stimmen ?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

von vielen Wählern wurde die CDU gewählt mit dem Versprechen "Links ist Zuende"

- Wir kontrollieren die deutschen Staatsgrenzen

- Wir begegnen Linksextremismus genauso konsequent

- Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest

um nur einige Punkte Ihres Wahlprogrammes zu nennen.

Werden Sie die aktuelle Bildung des Parlamentes, deren linker Politik und - nach meinem Verständnis illegaler - Abstimmung des "Alten" Parlamentes, bezüglich der Aussetzung der Schuldenbremse "Sondervermögen" unterstützen?

Portrait von Elisabeth Winkelmeier-Becker
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

mich haben sehr viele Nachrichten zu der Abstimmung über die Schuldenbremse und das Sondervermögen Infrastruktur erreicht. Die mir entgegengebrachten Sorgen und auch die Kritik kann ich nachvollziehen und nehme beides sehr ernst. Gern erläutere ich deshalb nochmals den Inhalt der Entscheidung und meine Beweggründe dafür, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen. 

Zu den Fakten: Was genau wurde im Grundgesetz geändert? 

1. Die Änderung des Grundgesetzes betrifft die Regelungen zur Finanzverfassung unseres Landes mit einigen Änderungen zur Schuldenbremse:

Die Schuldenbremse, die die Aufnahme neuer Kredite für den Bund auf 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) begrenzt, bleibt allerdings im Kern bestehen. Es können also auch in Zukunft Bürgergeld, Mütterrente, Zuschüsse an die Krankenkassen, Personal - und Verwaltungskosten, Entwicklungshilfe oder Förderprogramme nur finanziert werden, wenn sie im normalen Bundeshaushalt gedeckt sind. 

2. Durch die Grundgesetzänderung allein ist noch kein Cent an Schulden aufgenommen. Sie gibt dem neuen Bundestag (und weiteren Bundestagen) aber die Möglichkeit, in den nächsten Jahren für bestimmte Aufgaben zusätzliche Schulden aufzunehmen, die sonst an der Schuldenbremse gescheitert wären. Über konkrete Anschaffungen oder Investitionen entscheidet das Parlament zukünftig mit der Mehrheit der neu gewählten Abgeordneten. 

3. Ausgaben für Verteidigung, aber auch für Zivilschutz, für die Sicherheit der Informationssysteme, für handlungsfähige Geheimdienste und für die Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Länder, wie zurzeit die Ukraine, können in Zukunft ohne die Beschränkung der Schuldenbremse auch mit neuen Krediten bezahlt werden, soweit sie 1% des allgemeinen „Kernhaushalts“ (das sind derzeit etwa 45 Mrd. Euro pro Jahr) übersteigen. 

3. Für Investitionen in die Infrastruktur unseres Landes können in den nächsten 12 Jahren bis zu 500 Mrd. Euro zusätzliche Kredite als „Sondervermögen“, d.h. außerhalb des allgemeinen Bundeshaushalts aufgenommen werden. Es müssen „zusätzliche“ Investitionen sein, die über einen angemessenen Anteil am normalen Haushalt hinausgehen; in der Begründung des Gesetzes wird hier ein Richtwert von 10% des Bundeshaushalts angegeben. 

100 Mrd. davon sollen in Regie der Bundesländer und der Kommunen ausgegeben werden, die den Bedarf vor Ort am besten kennen; der Bund übernimmt dann anders als sonst die Schulden mit Zinsen und Tilgung. 

Weitere 100 Mrd. von den 500 Mrd. werden dem Klima-und-Transformationsfonds (KTF) für Investitionen überwiesen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 dienen. Damit ist eine Zweckbestimmung, nicht ein Staatsziel festgeschrieben (Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist aber ohnehin schon heute gesetzlich vorgegeben). 

Von diesem Geld sollen Infrastrukturprojekte wie z.B. Schienen und Bahnhöfe, Brücken und Straßen, neue Pipeline-Systeme für Wasserstoff oder CO2, Fernwärmenetze, Stromnetze und Speicher u.a.m. profitieren. Auf kommunaler Ebene kommen beispielsweise auch Investitionen in Schulen und Schwimmbäder u.a.m. in Betracht. Genaueres muss noch in Gesetzen oder in Haushaltsbeschlüssen festgelegt werden. 

4. Die Bundesländer sollen ebenfalls die Möglichkeit bekommen, zusammen bis zu 0,35% des BIP an neuen Schulden aufzunehmen; bisher war das nicht möglich. 

Warum ist diese Lockerung der Schuldenbremse nötig?

Eine aktuelle Bestandsaufnahme durch die zuständigen Ministerien (v.a. Verteidigung und Finanzen) hat gezeigt, dass die Lage in Bezug auf unsere Verteidigungsfähigkeit kritisch ist und schnelle Investitionen braucht. Wir erleben, dass die USA unter Präsident Trump ihre bisherige Rolle als Schutzmacht in der Nato nicht mehr ausfüllen wollen und - noch stärker, als vorher angenommen wurde - möglicherweise sogar bestehende Verträge nicht mehr erfüllen, völkerrechtliche Regeln nicht mehr einhalten wollen. Unsere Antwort darauf kann nur sein, dass wir uns zusammen mit den europäischen Partnern unabhängiger von den USA verteidigungsfähig aufstellen müssen. Denn wir erleben jetzt schon eine Form hybrider Kriegsführung, in der wir mit Cyberangriffen, mit Zerstörung von Infrastruktur wie Versorgungsleitungen oder mit gezielter Desinformation angegriffen werden. 

Wir müssen deshalb sehr schnell dafür sorgen, die nötigen Fähigkeiten zur Abwehr solcher Angriffe und auch militärischer Bedrohung aufzubauen und uns von den USA unabhängiger zu machen. Hier geht es um unsere äußere und innere Sicherheit, diese darf nicht an der Schuldenbremse scheitern.

Auch Investitionen in die Infrastruktur sind unbestritten nötig und keine Verschwendung; sie werden, wenn wir gut mit dem Geld umgehen, Impulse für die Wirtschaft geben, Arbeitsplätze schaffen und zu Verbesserungen im Alltag der Bürger und Bürgerinnen führen. Als Union hätten wir ein Sondervermögen in dieser Höhe und zu diesem Zeitpunkt trotzdem nicht befürwortet, sondern die umgekehrte Reihenfolge eingeschlagen: erst Reformen umsetzen und Sparpotenziale im Haushalt heben, Wirtschaftswachstum ermöglichen und zugleich kritisch analysieren, ob für bestimmte Investitionen trotzdem noch zusätzliche Gelder benötigt werden. Wir müssen m.E. selbstkritisch auch einräumen, dass wir neue Schulden allzu kategorisch ausgeschlossen haben. Unverändert bleibt, dass wir Reformen angehen und alle Ausgaben des Bundeshaushalts, der sich auf jährlich knapp 500 Mrd. Euro beläuft, auf den Prüfstand stellen müssen! 

Warum wurde trotzdem schon vor weiteren Analysen und noch vor Abschluss des Koalitionsvertrags die Grundgesetzänderung beschlossen? 

Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit muss schnell gehen. Sie setzt vor allem aber eine Grundgesetzänderung voraus, die nur mit 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden kann. Im nächsten, dem 21. Deutschen Bundestag, der am 23. Februar gewählt wurde, haben aber AfD und Linke zusammen einen Anteil, der über 1/3 der Stimmen liegt. Grundgesetzänderungen im neuen Bundestag sind deshalb davon abhängig, dass neben Union, SPD und Grünen mindestens eine dieser Fraktionen zustimmt. Beide Fraktionen zeichnen sich allerdings durch besonders viel Verständnis für Putin aus - und würden absehbar einer Lockerung der Finanzierung für Verteidigung nicht zustimmen. Die notwendige Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit wäre dann nicht möglich! Deshalb musste noch der „alte“ Bundestag über die Grundgesetzänderung entscheiden und hier eine 2/3-Mehrheit gefunden werden! 

Dies war aber nur im Verbund mit dem 500-Mrd-Investitionspaket möglich: Die SPD hat dies zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht. Die Grünen, deren Stimmen ebenfalls für die 2/3-Mehrheit gebraucht wurden, haben Bedingungen gestellt und v.a. die Bindung von 100 Mrd. an den KTF für Ausgaben gefordert, die der Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 dienen. Das gesamte Änderungspaket war deshalb nur in dieser Form möglich.

Durfte der „alte“ Bundestag noch entscheiden, oder hätte nur der neu gewählte Bundestag dies gedurft?

Sowohl die AfD als auch die Linke haben sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt mit dem Antrag, dem 20. Bundestag die Grundgesetzänderung zu untersagen. Das Gericht hat aber klar entschieden, dass bis zum Zusammentreten des neuen Bundestags der alte Bundestag noch in vollem Umfang handlungsfähig ist. Weder haben die Abgeordneten des 20. Bundestag ein Recht darauf, dass sie nicht mehr entscheiden müssen, noch haben die Abgeordneten des 21. Bundestags ein Recht, dass nur sie das Grundgesetz ändern dürfen. Außerdem: für den neuen Bundestag werden durch die Grundgesetzänderung zusätzliche Optionen geschaffen, indem die Bindung an die Schuldenbremse eingeschränkt wird. 

Mit insgesamt 500 Mrd. in 12 Jahren kann viel Positives erreicht werden. Es kommt jetzt darauf an, dass bei jedem Betrag, jeder Investition überlegt und verantwortet wird, ob sie sich lohnt und wie außerdem möglichst wirtschaftlich gehandelt werden kann. Dabei muss die Perspektive der jungen Generation besonderes Gewicht haben! Große Hausaufgaben bleiben außerdem zu tun bei der Beschleunigung von Planung und Genehmigung und bei der Umsetzung der Projekte. Dafür braucht es insbesondere eine tiefgreifende Staatsmodernisierung, echte Strukturreformen und einen klaren Konsolidierungskurs im Kernhaushalt.

Zur Wahrheit der Verhandlungen gehört auch, dass in unserem politischen System Koalitionen nötig sind, um eine stabile Regierung zu bilden. Koalitionsverhandlungen und Absprachen wie bei Grundgesetzänderungen beinhalten zwingend politische Kompromisse auch zwischen Parteien, die sich im Wahlkampf klar voneinander abgegrenzt haben. Jede Partei, deren Stimmen gebraucht werden, macht ihre Zustimmung davon abhängig, dass sie ihre Positionen und Forderungen in einem Kompromiss berücksichtigt sieht. CDU-pur ist mit 28,5 Prozent der Wählerstimmen nicht möglich.

In unserer Fraktion gab es nach einer offenen Diskussion, in der auch die kritischen Punkte zur Sprache kamen, bei nur einer Gegenstimme eine große Einigkeit, diesem Paket zuzustimmen. Ich hoffe, dass diese Informationen dazu beitragen, die Hintergründe und Notwendigkeiten transparent und nachvollziehbar darzustellen. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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