
(...) Lassen Sie mich jedoch auch noch auf Folgendes hinweisen: Das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) sollte meines Erachtens keinesfalls als "Almosen" des Staates missverstanden werden, sondern als Leistung, auf die im Bedarfsfalle ein Rechtsanspruch besteht, die frau/man nicht zuletzt wegen der sozialrechtlichen Absicherung nutzen sollte. (...)