Frage an Elisabeth Scharfenberg von Melanie B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
Ich bin seit 1. April letzten Jahres nicht mehr krankenversichert, da ich nicht mehr in der Familienversicherung meiner Eltern, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, versichert bin und die 2 Monatsfrist versäumt habe. Durch eine längere Reise habe ich leider zu spät von dem neuen Gesetz erfahren und bin seither nicht in der Lage gewesen für die Beiträge, welche ich nachzahlen müsste, aufzukommen. Dies war auch bedingt durch eine Weigerung meinerseits "beim Staat betteln zu gehn" und Hartz 4 zu beantragen, da ich ohne Beschäftigung war. Nun habe ich die Möglichkeit eine feste Anstellung zu bekommen, was die Frage aufwirft was nun passiert. Es wäre sehr nett wenn Sie mir hierzu einige Informationen geben könnten.. bzw. mir einen Rat geben könnten was ich tun kann. Denn sollten diese Beiträge wirklich als Nachzahlung auf mich zukommen, würde ich mich erst einmal verschulden, was ich natürlich vermeiden möchte!
Herzlichen Dank schon mal im Voraus
mit freundlichen Grüssen
M. Burghardt
Sehr geehrte Frau Burghardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Seit dem 1. April 2007 gilt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ehemals Versicherte müssen wieder in der Krankenkasse versichert werden, in der sie auch ursprünglich versichert waren. Personen, die sich später versichern, müssen die Beiträge nachzahlen, wenn sie die Verspätung selbst zu verantworten haben. Kann nachgewiesen werden, dass die
Verspätung nicht selbst zu verantworten ist, sind die Krankenkassen
gehalten, die Beiträge zu ermäßigen, zu stunden oder sogar zu erlassen.
Ich möchte und darf dies nicht bezogen auf Ihren persönlichen Fall bewerten. Ich kann Ihnen jedoch nur empfehlen, sich an Ihre zuständige Krankenkasse zu wenden, um ggf. eine individuelle Lösung zu vereinbaren.
Nicht zuletzt hat Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt die Krankenkassen hierbei öffentlich zu kulantem Handeln aufgefordert.
Lassen Sie mich jedoch auch noch auf Folgendes hinweisen: Das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) sollte meines Erachtens keinesfalls als "Almosen" des Staates missverstanden werden, sondern als Leistung, auf die im Bedarfsfalle ein Rechtsanspruch besteht, die frau/man nicht zuletzt wegen der sozialrechtlichen Absicherung nutzen sollte.
Alles Gute für Sie und freundliche Grüße
Elisabeth Scharfenberg