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Elisabeth Scharfenberg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ralf F. •

Frage an Elisabeth Scharfenberg von Ralf F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Scharfenberg!

Es soll laut höchstrichterlicher Rechtssprechung Urteile geben, dass Private Krankenkassen, auch bei Alkoholkrankheiten, vollständige Leistungen zu übernehmen haben.

Können Sie mir das entsprechendes Urteil, AZ o.ä. zukommen lassen?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Wissens sind alle unmittelbaren Krankheits- und Unfallfolgen einer Sucht im Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen. Hingegen besteht für Entziehungsmaßnahmen einschl. -kuren keine Leistungspflicht, aber eine PKV kann sich unter bestimmten Voraussetzungen, die mir nicht im Einzelnen bekannt sind, auf freiwilliger Basis an den Kosten von Entziehungsmaßnahmen beteiligen. Bei stationären Entziehungskuren sind die Krankenhausleistungen jedoch erstattungsfähig.

Die von Ihnen erwähnten Urteile sind mir nicht bekannt, so dass ich Ihnen die Aktenzeichen o.ä. nicht nennen kann. Ich würde Ihnen empfehlen, sich entsprechend anwaltlich oder bei einer Rechtsberatung o.ä. beraten zu lassen bzw. Informationen einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Scharfenberg