(...) Hierbei bedarf es nicht eines übereilten Schrittes, wie von der FDP vorgegeben, sondern einer durchdachten und vernünftigen Lösung in Absprache mit unserem Koalitionspartner und den weiteren Fraktionen im Finanzausschuss. Mit Blick auf den aktuellen Schadensfall der EdW, der durch den Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH ausgelöst wurde, ist nämlich einem in sich abgestimmten, strukturierten Verfahren nach sorgfältiger Aufarbeitung des Gesamtkomplexes der Vorzug für eine Gesetzesänderung zu geben. Der Finanzausschuss hat hierzu bereits mit der Durchführung einer nicht öffentlichen Anhörung am 28. (...)
(...) Hiervon ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne und der Kapitalerträge, die nicht immer nur der Vorsorge dienen, zu trennen. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Neuregelung für Veräußerungsgewinne nur Anwendung auf nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen findet. (...)
(...) Als Vorteil wird eine Risikominimierung für die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz des Unternehmens angeführt. Hingegen will die Union mit steuerlichen Anreizen die Zahl der Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern steigern. CDU und CSU stellten ja wenige Tage nach der SPD ihr Investivlohn-Modell vor, wonach Beschäftigte jährlich bis zu 1.000 Euro steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen anlegen können. (...)
Sehr geehrte Frau Großmann,
zur Beantwortung Ihrer Fragen darf ich auf meine Anmerkungen zu der Anfrage von Herrn Spurzem sowie die vorherigen Antworten in Sachen Kirchensteuer verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(...) die vielen Hinweise, Beschwerden und Anregungen zur Kirchensteuer habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Aus Sicht eines Parlarmentariers des Deutschen Bundestages sind die von Ihnen und den weiteren Petenten aufgeworfenen Fragen aber durchweg beantwortet. (...)
(...) Drittens, und dies dürfte für Sie von besonderer Bedeutung sein, haben wir uns für Lastengerechtigkeit eingesetzt, indem die Obliegenheit, wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dadurch den ehemaligen Partner von Unterhaltsleistungen freizustellen, anders als nach geltendem Recht und anders als im Zypries-Entwurf vorgesehen, für nichteheliche wie eheliche Beziehungen gleich ausgestaltet wird. Die Frage, ab wann der ehemalige Partner wieder selbständig für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, soll nach unserer Vorstellung unabhängig vom rechtlichen Status der Partnerschaft geregelt und ohne strikte Fristen an praktischen Kriterien orientiert werden. (...)