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Frage von Oliver S. •

Frage an Eduard Oswald von Oliver S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Oswald!

Hintergrund meiner Fragen:
Gerade erst hat die Regierung die Abgeltungssteuer eingeführt mit minimalem Freibetrag, Streichung der Jahresfrist etc. Die SPD hat anscheinend gemerkt, dass sie durch diese Reform vor allem Daytrader, Spekulanten und Reiche bevorteilt, die eigene Klientel dagegen benachteiligt hat. Daher will sie mit dem Deutschlandfonds jetzt wohl dagegen steuern. Spannend ist nun, wie die CDU/CSU reagieren wird.

Dazu meine Fragen:

1. Frage:
Was halten Sie davon anstatt eines SPD-Deutschlandfonds den Arbeitnehmern wie in Frankreich einen hohen Freibetrag auf Zinsen und Aktien einzuräumen, um an der Entwicklung der Wirtschaft teilhaben zu können?

2. Frage:
Was halten Sie von dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer mit seinem ehrlich verdienten und versteuerten Geld machen kann was er will, solange es niemandem schadet?

3. Frage:
Gibt es Berechnungen und Analysen, dass sich eine Besteuerung von Anlagen (Aktien, Aktienfonds) und Zinsen mittel- bis langfristig positiv auf den Staatshaushalt, die Volkswirtschaft und den Wohlstand in unserem Land auswirkt?

Gruß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schuster,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie haben wesentliche Punkte dargelegt, wie die private Altersvorsorge durch staatliche Eingriffe gestärkt, aber auch geschwächt werden kann.

Zum Hintergrund der Mitarbeiterbeteiligung, auf die Ihre Einleitung und erste Frage hinausläuft, darf ich ausführen, dass nach dem SPD-Modell grob zusammengefasst Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in einen «Deutschlandfonds» einzahlen sollen. Dieser beteiligt sich dann wiederum an den Unternehmen. Als Vorteil wird eine Risikominimierung für die Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz des Unternehmens angeführt. Hingegen will die Union mit steuerlichen Anreizen die Zahl der Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern steigern. CDU und CSU stellten ja wenige Tage nach der SPD ihr Investivlohn-Modell vor, wonach Beschäftigte jährlich bis zu 1.000 Euro steuerbegünstigt als Kapitalbeteiligung an ihrem Unternehmen anlegen können.

Grundsätzlich ist jeder aber frei - und das hat auch für jedes Modell der Mitarbeiterbeteiligung zu gelten - selbst zu entscheiden, wie sich der Einzelne privat vorsorgt.

Zu Ihrer letzten Frage zitiere ich den Bundesminister für Finanzen: "25 Prozent Steuern auf einen Betrag von x sind besser als 42 Prozent auf gar nix" - wir gehen also fest davon aus, dass die Abgeltungssteuer dazu führt, dass Kapitalerträge wieder vermehrt in Deutschland besteuert werden und so zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beiträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald MdB