Frage an Eduard Oswald von Wolfgang S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
Sie schrieben in Ihrer Antwort vom 19.6.: (Kirchensteuer)
"Bei dem von Ihnen gemachten Hinweis ist zu bedenken, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche auf Freiwilligkeit beruht, damit auch heute schon der kirchensteuerpflichtige Bürger nicht gezwungen werden kann Steuern zu zahlen".
Wie ist das zu verstehen? Ich bin durch meinen Umzug nach Berlin plötzlich nach 30 Jahren Konfessionslosigkeit mit der Tatsache konfrontiert worden, dass ich plötzlich unfreiwillig wieder Mitglied einer Kirche wurde, da mir die entsprechende Austrittserklärung nicht mehr vorlag. Die Folge wird wohl eine nachträgliche Zahlung von Kirchensteuer sein.
Ist Ihre Ausführung so zu verstehen, dass ich nicht zur nachträglichen Steuerzahlung gezwungen werden kann?
Im übrigen Frage ich mich, warum wohl der deutsche Staat ein so großes Interesse für eine klerikale Institution aufbringt, deren Mitgliedschaft eher Vereinscharakter hat und die sich im übrigen selbst um ihre Steuern (Mitgliedsbeiträge) kümmern könnte, ohne andere Institution zu belasten (z.B. die Banken, die Finanzämter etc.)?
MfG
Spurzem
Sehr geehrter Herr Spurzem,
die vielen Hinweise, Beschwerden und Anregungen zur Kirchensteuer habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Aus Sicht eines Parlarmentariers des Deutschen Bundestages sind die von Ihnen und den weiteren Petenten aufgeworfenen Fragen aber durchweg beantwortet. Insofern bin ich auch nicht bereit, weitere Fragestellungen in Bezug auf die Kirchensteuer zu erwidern. Ich darf insoweit auf die jeweiligen Ansprechpartner der örtlichen Verwaltungen verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald MdB